— 127 — den Altardienst und noch geringeres als das verrichten. Aber eben nur als freier Mann. Ohne gesellschaftlichen und ohne amtlichen Zwang. Wo die Schule diese Stellung hat, kann man es dem CLehrer persönlich überlassen, ob und wie er sich als dienendes Glied der Kirche betätigen will, soweit sein Kmt dadurch nicht leidet. Überzeugte Politiker verteilen auch Stimmzettel an den Wahllokalen und leisten Schlepperdienste. Eine freie äußere Stellung vorausgesetzt, bedeutet die innere Stellung zu der Sache, der man dient, alles. Es gab Zeiten, in denen die Lehrerschaft die niederen Nirchen- dienste scharf bekämpfen mußte. hier und da ist diese Stellungnahme auch heute noch notwendig. Knderswo ist bereits eine freiere Stellung- nahme dazu möglich. In dem Kugenblicke, wo man die Schule von dem letzten Reste der Unterordnung unter die Kirche befreit hat, hat ddie Lehrerschaft keine Deranlassung mehr, der Kirche irgend- welche Derlegenheiten durch Derweigerung von angemessenen Diensten zu bereiten. Dann — aber auch erst dann — kann es jeder in dieser hinsicht halten, wie es seiner Stellung zur Sache entspricht. IV. Schulverwaltung. Die Schulverwaltung setzt sich aus drei nicht immer vollständig vorhandenen und nicht gleichmäßig ausgebildeten Reihen von Organen zusammen: 1. dem staatlichen Beamtenkörper, der vom Lehrer bis zum Unterrichtsminister aufsteigt; 2. den besonderen Organen der Gemeinden bzw. der Schul- gemeinden und kommunalen Derbände für die Be- sorgung äußerer Schulangelegenheiten, insbesondere der Schulunterhaltung, und zur Teilnahme an der inneren Schul- verwaltung;