— 149 — Unterrichtswesens wird der Umfang der Derwaltungsgeschäfte voraus- sichtlich aber so groß werden, daß eine Kbtrennung der Schulver- waltung schon in der Kreisinstanz aus rein praktischen Gründen nötig werden wird. Daß aber in Preußen auch in der Bezirksinstanz die Hbteilungen für Nirchen= und Schulwesen immer mehr zurückgedrängt worden und an ihre Stelle die Regierungspräsidenten getreten sind, kann kaum noch als eine technisch notwendige und zweckmäßige Maßnahme, noch weniger als ein Fortschritt gelten. Kuf jeden Fall bedarf die Srage, ob die staatliche Schulverwaltung selbständig zu stellen oder ob sie aus Gründen der Jweckmäßigkeit mit der allge- meinen Derwaltung in nähere Derbindung zubringenist, einer eingehenden Erörterung. Die technische Seite der Srage kann jedenfalls nicht allein entscheidend sein. Die politischen Konse- quenzen können unter Umständen so stark ins Gewicht fallen, daß trotz der technischen Dorteile der Derbindung die selbständige Stellung der Unterrichtsverwaltung notwendig erscheint. 3. JSachvertretungen (EKonferenzen, Schulspnoden). Königreich Sachsen. „Sämtliche Bezirksschulinspektoren treten alljährlich zueiner am Sitze der obersten Schulbehörde zu veranstaltenden Konferenz zusammen, um über Maßregeln zur Hhebung des Dolksschulwesens, Einführung geeigneter Lehr- mittel, notwendige Deränderungen des Tehrziels der Schulanstalten uff. zu beraten. Über die Ergebnisse dieser Beratungen, zu welchen auch einige anerkannt tüchtige und bewährte Lehrer zuzuziehen und Mitglieder der kirchlichen Oberbehörden, sowie des Landes-Medizinalkollegiums einzuladen sind, hat die oberste Schulbehörde Entschließung zu fassen.“ (Gesetz vom 26. Hpril 1875.) Badben. „& 1. Die Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Unterrichtswesens stehen, soweit sie nicht für einzelne JSweige des Jachunterrichts durch be- sondere Derordnungen einem anderen Ministerium zugewiesen sind, dem Ministerium des Kultus und Unterrichts zu. § 2. Jur Beratung des Unterrichtsministeriums in schultechnischen Sragen des höheren Unterrichts und des Dolksschulunterrichts wird ein Candesschul-