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scheint  um  deswillen  gerechtfertigt,  weil  die  Rücksicht
auf  die  Völkergemeinschaft  den  Umfang  der  Strafkompetenz
des  Staates  erheblich  beeinträchtigt.“  Manche  Schrift
steller  sprechen  von  demselben  Gebiete  auch  wie  von  der
räumlichen  Herrschaft,  von  dem  sachlichen  Anwendungsgebiet
  oder  von  der  Lehre  vom  örtlichen  Geltungsgebiet
der  Strafgesetze.  Berner  nennt  sein  Werk  „Der  Wirkungskreis
  des  Strafgesetzes  nach  Zeit,  Raum  und  Person“.  Auch
Hugo  Meyer‘)  sagt:  „Der  Ausdruck“  —  nämlich  internationales
  Strafrecht  —  ‚ist  geeignet,  die  internationale
Seite  unserer  Lehre  hervortreten  zu  lassen.“  Trotzdem  tut
man  aber  gut,  um  nieht  ohne  weiteres  vom  internationalen
Strafrecht  zu  reden,  den  Ausdruck  das  sogenannte  internationale
  Strafrecht  zu  gebrauchen’).

Das  internationale  Strafrecht  ist  kein  besonderes  Rechtsgebiet.
  Es  ist  ein  wichtiger  Teil  des  Strafrechts,  wie  das
internationale  Privatrecht  des  Privatrechts.  Die  von
manchen  Schriftstellern  aufgestellte  Ansicht,  das  inter--nationale
  Strafrecht  einem  anderen  Gebiete  der  Rechtswissenschaft
  wie  dem  Strafrechte  unterzuordnen,  ist  irrig.
Denn  das  internationale  Strafrecht  kann  nicht  zum  Völkerrecht
  gerechnet  werden,  da  dieses  Beziehungen  von  Staat  zu
Staat,  jenes  Beziehungen  vom  Staat  zu  einzelnen  Personen
regelt.  Auch  kann  das  internationale  Strafrecht  nicht  zum
sogenannten  internationalen  Privatrecht  gerechnet  werden,
da  ja  auch  das  Strafrecht  nicht  zum  Privatrecht  gehört.
Also  bleibt  es  dabei,  daß  man  die  Regeln  des  internationalen
Strafrechts  mıt  zum  Strafgesetzbuch  rechnet.  Sie  sind  allgemeine
  Auslegungsregeln  für  die  Fülle  unserer  Strafgesetze,
indem  sie  entscheiden,  daß  in  dem  und  dem  Falle  die  in

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6)  8,  99  Anm.  3.

?)  Der  Bequemlichkeit  halber  soll  aber  im  folgenden  das
Wort  „sogenannt“  fortgelassen  und  kurz  vom  internationalen
Strafrechte  gesprochen  werden.