Ö.
Die  Bestimmungen  des  RStGB.  über
das  internationale  Strafrecht.

Das  Territorialprinzip  als  maßgebendes  für
Verbrechen  und  Vergehen.

Das  Reichsstrafgesetzbuch  geht  von  dem  Territorialprinzip
  aus.  Es  stellt  im  $  3  die  Bestimmung  auf:

Die  Strafgesetze  des  Deutschen  Reiches  finden  Anwendung
  auf  alle  im  Gebiete  desselben  begangenen  strafbaren
  Handlungen,  auch  wenn  der  Täter  ein  Ausländer  ist,

Unter  den  Begriff  „strafbare  Handlungen‘  werden  Verbrechen,
  Vergehen  oder  Uebertretungen  gerechnet).

Zunächst  ist  die  Frage  zu  erörtern:  Was  ist  Inland
und  was  ist  Ausland?  Nach  $  8  StGB.  ist  Ausland  im
Sinne  dieses  Gesetzes  jedes  nicht  zum  Deutschen  Reich  gehörige
  Gebiet  und  „Inland  im  strafrechtlichen  Sinne  ist  das
einheitliche  Geltungsgebiet  der  Strafrechtssätze“?).  Inland
im  Sinne  des  StGB.  ist  identisch  mit  Geltungsbereich  des

1)  Auf  den  Begriff  „strafbare  Handlung“  soll  nicht  näher
eingegangen  werden,  indem  man  sich  am  besten  der  Ansicht  anschließt,
  daß  der  Gesetzgeber  das  Wort  „strafbare  Handlung“
ganz  allgemein  gebraucht  hat  und  er  z.  B.  auch  hätte  Delikt
sagen  können.  Die  Begehung  einer  strafbaren  Handlung  ist
also  ebenso  wie  „die  Begehung  des  Deliktes  eine  menschliche
Tätigkeit:  oder  Unterlassung  entweder  mit  oder  ohne  einen  bestimmten
  Erfolg“.  (Kitzinger  S.  71.)  ‚Hinsichtlich  der  Uebertretungen
  s.  S.  107.

2)  v,  Liszt  S.  55,  ,