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Der  Luftraum  oberhalb  der  durch  die  Staatsgrenzen
umschriebenen  Land-  und  Wasserflächen.

Deutsche  Handelsschiffe,  die  sich  auf  offenem  Meere
befinden.  Also  gelten  sie,  wenn  sie  sich  in  einem  fremden
Hafen  aufhalten  oder  in  fremden  Küstengewässern  sind,
als  Ausland.

Staats-  und  Kriegsschiffe,  ganz  gleich,  ob  sie  sich  auf
offenem  Meere,  in  Häfen  oder  Küstengewässern  befinden;
denn  in  deutschen  Gewässern  sich  befindende  fremde  Staatsund
  Kriegsschiffe  gelten  als  Ausland,  was  als  Beschränkung
des  Gebietes  des  Deutschen  Reiches  erwähnt  werden  muß.

Reichsverfassung  Art.  1  wird  ergänzt  durch  das  Gesetz
vom  9  Juni  1871  betreffend  die  Vereinigung  von  Elsaß-Lothringen
  mit  dem  Deutschen  Reiche  und  durch  das  Gesetz
vom  15  Dezember  1890  betreffend  die  Vereinigung  von
Helgoland  mit  dem  Deutschen  Reiche.

Ferner  werden  alle  in  von  deutschen  Truppen  besetzten
ausländischen  Gebieten  begangenen  Delikte  nach  $  161  des
MStGB.  als  im  Inlande  vollführt  angesehen’).  Zu  verstehen
sind  hier  allerdings  nur  nach  den  Gesetzen  des  Deutschen
Reichs  begangene  strafbare  Handlungen,  die  gegen  deutsche
Iruppen  oder  deren  Angehörige  oder  gegen  eine  auf  Anordnung
  des  Kaisers  eingesetzte  Behörde  begangen  sind.

Darüber,  ob  Konsulargerichtsbezirke  und  Schutzgebiete
als  Inland  im  Sinne  der  strafrechtlichen  Bestimmungen  anzusehen
  seien,  herrscht  Streit.  Für  das  Geltungsbereich
des  Strafgesetzbuches  ist  die  Frage  grundsätzlich  nach  $  8
zu  verneinen,  allerdings  ist  durch  &amp;  19  Nr.  2  des  Konsular-5)

  Ebenso  ist  die  Bestimmung  des  $  7  des  MStGB.,  wonach
Handlungen,  welche  von  Militärpersonen  im  Auslande,  während
sie  dort  bei  den  Truppen  oder  sonst  in  dienstlicher  Stellung  sich
befinden,  begangen  werden,  ebenso  zu  bestrafen  'sind,  als  wenn
diese  Handlungen  von  ihnen  im  Bundesgebiete  begangen  wären,
als  die  Fiktion  einer  Erweiterung  des  Begriffes  Inland  anzusehen.