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maschine  platzt.  Aber  trotzdem  darf  man  in  solchen
Fällen  ‚die  körperliche  Tätigkeit  nicht  von  vornherein  aus:
schließen,  weil  die  Bestimmung  des  Tatortes  schwerer  als
die  des  Erfolges  ist,  sondern  muß  mindestens  die  zweite
Theorie  berücksichtigen.
Diese  stellt  bei  den  Distanzdelikten  körperliche  Tätigkeit
  und  Erfolg  als  gleichwertig  hin,  d.  h.:  die  Tat  ist
begangen  an  allen  Orten  der  körperlichen  Tätigkeit  und
des  Erfolges.  Es  sind  also  hiernach  auch.  alle  die  Orte
als  Tatorte  anzusehen,  an  denen  ein  Stück  des  Verbrechens
oder  Vergehens  vollführt  worden  ist.  Diese  Ansicht  wird
besonders  von  v.  Lilienthal!s)  vertreten,  indem  er  betont:
„Nur  bei  dieser  Lösung.  können  die  Rücksichten  der  Zweckmäßigkeit.
  wirklich  Verwertung  finden,“  Man  kann  allerdings
  sagen,  daß  diese  Theorie  vornehmlich  vom  Reichsgerichte
  vertreten  wird,  woraus  sich  seine  anscheinend  verschiedenen
  Entscheidungen  erklären  ;  trotzdem  wird  sie  in
der  Wissenschaft  verhältnismäßig  wenig  anerkannt,  Das
Reichsgericht  betont  aber  am  3.  Februar  1881:  „Zur  Handlung
  im  strafrechtlichen  Sinne  gehört  vielmehr  auch  diese
Wirksamkeit,  wenigstens  da,  wo  nicht  das  bloß  formelle
Tun  den  Gegenstand  eines  Strafgesetzes  bildet“  !”),  Hieraus
geht  hervor,  daß  neben  der  Wirksamkeit  vornehmlich  die
körperliche  Tätigkeit  für  den  Begehungsort  bestimmend
sein  soll.  |
Die  dritte  und  wohl  richtigste  Theorie  legt  den  Hauptwert
  allein  auf  die  körperliche  Tätigkeit,  d.  .h.:  die  Tat  ist
an  dem  Orte  begangen,  an  dem  der  Täter  persönlich  das
Delikt  begangen  hat;  denn  das  Wesen  einer  strafbaren  Handlung
  lieet  i  in  der.  Tätigkeit.  Außerdem  ist  meistenteils  „die
Tätigkeit  vom  Willen  beeinflußt,  der  Erfolg  vom  Zufall“!®),

16)  Der  Ort  der  begangenen  Handlung  im  Strafrecht,  8.  22.
17)  R.G.E.  Bd.  3  8.  318.
18)  Schneidler  8.  44.