verfechten sie Grundsätze, welche, durchgeführt, jede Preßfreiheit, jedes parlamentarische Leben vernichten müßten. Uberall, sogar in Ständen, die vor fünfzig Jahren noch jedem politischen Gedanken sich verschlossen, lebt still und fest der Glaube an die Wahrheit jenes großen Wortes, das mit seiner bewußten Bestimmtheit den Markstein einer neuen Zeit bezeichnet, an den Ausspruch der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten: „Die gerechten Gewalten der Regierungen kommen her von der Zustimmung der Regierten.“ So unzweifelhaft ist diese Idee den modernen Menschen, daß sogar ein Gentz den gehaßten Vor- kämpfern der Freiheit widerwillig zustimmen mußte, als er sagte, nur so lange dürfe die Staatsgewalt Opfer von dem Bürger fordern, als dieser den Staat seinen Staat nennen könne. Und so alt, so nach allen Seiten durchgearbeitet, so dem Austrage nahe sind diese Freiheitsfragen, daß bereits über die meisten der- selben eine Versöhnung und Läuterung der Meinungen sich voll- zogen hat. Begriffen ward endlich, daß der Kampf um die poli- tische Freiheit kein Streit ist zwischen Republik und Monarchie, sondern das „Regieren und zugleich Regiertwerden“ des Volkes in beiden Staatssormen gleich ausführbar ist. Nur ein Folgesatz der politischen Freiheit bleibt noch heute ein Gegenstand erbit- terten, leidenschaftlichen Meinungskampfes. Bildet nämlich das sittliche Bewußtsein des Volkes in Wahrheit die letzte rechtliche Grundlage des Staates, wird das Volk in Wahrheit nach seinem eigenen Willen und zu seinem eigenen Elücke regiert, so erhebt sich von selbst das Verlangen nach nationaler Abschließung der Staaten. Denn nur wo das lebendige zweifellose Bewußtsein des Zusammengehörens alle Glieder des Staates durchdringt, ist der Staat, was er seiner Natur nach sein soll, das einheitlich organisierte Volk. Daher der Drang, fremdartige Volkselemente auszuscheiden, und in zersplitterten Nationen der Trieb, das engere der beiden „Vaterländer“ abzuschütteln. Es ist nicht un- sere Absicht zu schildern, wie vielfachen notwendigen Beschrän- kungen und Abschwächungen diese politische Freiheit unterliegt. 11