6  Einleitung.

Sekten  der  Thomisten  und  Scotisten,  hier  in  den  Ordensschulen  der
Dominikaner  und  Franziskaner  gelernt  und  gelehrt.

Die  Entstehung  der  Universitäten  hat  ihren  Grund  in  dem
mächtigen  Strom  wissenschaftlichen  Lebens,  der  scit  dem  11.  Jahrhundert
  die  abendländische  Völkerwelt  zu  durchfluten  begann.  Die
alten  Kloster-  und  Domschulen  vermochten  das  neue  reicherce  Leben
nicht  mehr  zu  fassen;  so  entstanden  die  neuen  „hohen  Schulen“  als
Trägerinnen  in  Frankreich  vor  allen  der  neuen  Philosophie  und
Theologie,  in  Italien  zuerst  der  neuen  Rechtswissenschaft  und  Medizin.

Die  ursprüngliche  Gestalt  der  neuen  Hochschule  war  die  freie
Genossenschaft  von  Lehrenden  und  Lernenden.  Indem  sie  von  der
geistlichen  und  weltlichen  Gewalt  mit  Privilegien  und  Exemtionen
begabt  wurde,  gewann  sie  die  Form  einer  öffentlich-rechtlichen
Korporation.  .\ls  solche  führte  sie  den  Namen  universitas;  als
l.chranstalt  hieß  sie  studium  generale.  Als  universitas  (sc.  magistrorum
  et  scholarium)  besaß  sie  vor  allem  das  Recht  der  Selbstrenwaltung
und  der  Gerichtsbarkeit  über  ihre  Glieder;  als  studium  gencrale
das  Recht  zu  lehren  und  die  gelchrten  Grade  zu  erteilen,  den  Grad
des  baccalarius,  des  licentiatus  und  des  magister  oder  doctor.
Das  studium  generale  teilt  sich  in  Fakultäten,  ihre  Normalzahl  vier:
die  Fakultät  der  Theologie,  der  Rechtswissenschaft,  der  Medizin  und
der  „freien  Wissenschaften“  (artes  liberales).  Die  universitas  teilte
ihre  Glieder  nach  ihrer  Herkunft  in  „Nationen“,  landsmannschaftliche
  Verbände  für  die  Zwecke  der  Verwaltung.  An  der  Spitze  der
Nationen  stehen  Prokuratoren,  die  Vorsteher  der  Fakultäten  heißen
Dekane,  das  Haupt  der  Universität  ist  der  Rektor,  alle  auf  Zeit  aus
der  Mitte  der  Verbände  gewählt.

Die  deutschen  Universitäten  sind  nicht  spontan  als  freie
Genossenschaften  entstanden,  sondern  von  Anfang  an  als  privilegierte
I.chranstalten  gegründet  worden.  Bei  der  Errichtung  eines  studium
generale  wirkten  in  der  Regel  die  weltliche  und  geistliche  Gewalt
zusammen.  Die  Landesherrschaft  oder  die  Stadt  gewährte  die  äußeren
Mittel  und  die  Korporationsrechte,  die  römische  Kurie  verlich  durch
die  Errichtungsbulle  das  Recht,  in  den  verschiedenen  Fakultäten  zu
Ichren  und  die  Grade  zu  crteilen.  Der  Entstehung  entsprechend,  tritt
auch  in  der  Organisation  der  deutschen  Universitäten  von  Anfang  an
das  autoritative  Moment  stärker  hervor;  die  Einteilung  in  Nationen
hat  hier  nur  bei  den  ersten  Gründungen  bestanden;  die  Fakultäten
als  die  Verbände  der  Lehrenden  wurden  hier  auch  die  Träger  der
Korporationsrechte.