Geschichtliche  Entwicklung  der  deutschen  Universitäten.  7

Der  Wissenschaftsbetrieb  an  den  mittelälterlichen  Universitäten
  hatte  einen  wesentlich  anderen  Charakter  als  gegenwärtig:  er
war  in  der  Hauptsache  auf  Aneignung  und  systematische  Durchbildung
gegebener  und  anerkannter  Wahrheiten  gerichtet.  Das  war  mit  der
gesamten  Kulturlage  gegeben.  Die  abendländischen  Völker  fühlten
sich  das  ganze  Mittelalter  hindurch  als  Empfangende,  als  Schüler  des
Altertums,  von  dem  ihnen  alle  geistigen  T.cbensinhalte  kamen:  vor
allem  die  Religion  und  ihre  Lehre,  in  heiligen  Büchern  nicdergelegt.
von  großen  und  heiligen  Männern  der  Kirche  auch  Ichrhaft  bearbeitet,
  ebenso  aber  auch  die  Philosophie  und  die  Wissenschaften,
die  Literatur  und  die  Geschichte  und  selbst  die  Sprache.  In  der
Sprache  und  der  literarischen  Darstellung  mehr  als  bestenfalls
glücklicher  Nachahmer  der  Alten  zu  sein,  lag  für  die  mittelalterliche
Gelehrtenwelt  außerhalb  des  Bereichs  möglichen  Ehrgeizes.  Und
dasselbe  gilt  beinahe  auch  für  die  Wissenschaften;  der  Jünger  ist
nicht  über  seinen  Meister,  das  ist  das  herrschende  Gefühl.  In  den
philosophischen  Wissenschaften  war  scit  denı  13.  Jahrhundert  Aristoteles
  der  große  und  allgemein  anerkannte  l.chrer;  seine  Schriften
wurden  überall  als  die  Textbücher  gebraucht,  aus  denen  man  die
Wissenschaften  schöpfte  und  lernte.  Sie  werden  als  die  geltende
Autorität  angeführt,  namentlich  in  den  Naturwissenschaften,  in  ähnlicher
  Weise  wie  in  der  Theologie  die  heilige  Schrift;  das  „ut  ait
philosophus“  steht  neben  dem  „ut  est  in  sacra  pagina“.

Vollendet  wurde  der  Charakter  des  gebundenen,  unter  der
Hierrschaft  der  Autorität  stehenden  Wissenschaftsbetriebs  durch  das
Verhältnis  zu  dem  Gegenstand,  der  das  tiefste  Interesse  erregte,  zur
Glaubensichre.  War  in  der  Theologie,  der  Wissenschaft  vom
Glaubensinhalt,  die  Bewegung  einerseits  am  lcbendigsten  und  die
Selbsttätigkeit  am  größten,  so  war  andercrseits  das  Denken  hier  am
strengsten  und  förmlichsten  durch  die  Autorität  gebunden,  zunächst
durch  die  Schrift  als  Offenbarung  Gottes  selbst,  dann  durch  die
Kirche  als  die  berufene  Auslegerin  der  Schrift.  Und  neben  den
Dogmen,  worin  die  Kirche  den  Inhalt  der  Glaubenslehre  mit  unfchlbarer
  Autorität  feststellte,  stand  das  Kirchenrecht,  worin  sie  mit
gleicher  Autorität  ihre  Rechtsverhältnisse  und  Rechtsansprüche  darlegte.
  So  waren  die  beiden  wichtigsten  Gegenstände,  der  Glaube
und  das  Recht,  der  freien  Gedankenbildung  entzogen;  der  Hlabitus
der  Unterordnung  unter  die  Autorität  war  hier  strengste  Forderung.
Zugleich  erhielten  von  hier  aus  die  übrigen  Wissenschaften,  alle  Teile
der  theoretischen  wie  der  praktischen  Philosophie,  letzte  Richtlinien: