8  Einleitung.

die  Zusammenstimmung  der  L.ogik  und  Physik,  der  Ethik  und  Politik
  mit  jenen  absolut  festgestellten  Punkten  des  kirchlichen  I.chrund
  Rechtssystems  mußte  von  vornherein  als  das  notwendig  zu  crreichende
  Ziel  ins  Auge  gefaßt  werden;  auf  jeden  Fall  wußte  jeder
Denker,  daß  über  seine  Lehre  von  hier  aus  geurteilt  werden  würde.

Es  ist  begreiflich,  daß  bei  dieser  Lage  der  Dinge  die  wissenschaftliche
  Tätigkeit  der  mittelalterlichen  Universitäten  der  Erweiterung
der  Erkenntnis  selbst  nur  schr  bescheidenen  Gewinn  gebracht  hat.
Im  Grunde  standen  Philosophie  und  Wissenschaft  am  Ende  des
15.  Jahrhunderts  noch  auf  derselben  Stelle,  wo  sie  im  13.  Jahrhundert
begonnen  hatten;  Aristoteles  und  seine  großen  Kommentatoren,
Albertus,  Thomas,  Duns  Scotus,  sie  waren  ständige  J.chrer  geblieben.

Dem  Wissenschaftsbetricb  entspricht  der  Unterrichtsbetricb:
es  handelte  sich  um  ceinüben  und  lernen.  Nicht  die  Anleitung  zu
selbständigem  Denken  oder  zu  eigener  wissenschaftlicher  Forschung
ist  die  Absicht,  sondern  Darbietung  cincs  festen  \Wissenschaftsbestandes
  zu  sicherer  Aneignung.  Die  beiden  Formen  des  Unterrichts
  sind  die  Vorlesung  und  die  Disputation.  Die  Vorlesung  hat
den  L.chrstoff  in  faßlicher  Form  darzubieten,  die  Disputation  für  Einübung
  und  Fähigkeit  der  Verwertung  zu  sorgen.

Der  Vorlesung  hegt  ein  Textbuch  zugrunde.  In  der  artistischen
Fakultät  werden  vor  allem  die  arıstotelischen  Bücher,  natürlich  ın
lateinischer  Übersetzung,  als  Lehrbücher  gebraucht.  Ebenso  werden
aber  auch  dem  medizinischen  Unterricht  kanonische  Textbücher  zugrunde
  gelegt.  Und  in  den  beiden  oberen  Fakultäten  sind  die  cigentlichen
  Textbücher  in  den  Rechtsbüchern  und  in  den  heiligen  Schriften
gegeben,  in  der  Theologie  werden  noch  die  Sentenzen  des  P.  I.ombardus
  regelmäßig  gebraucht.  Die  Aufgabe  des  Lehrers  ist  die
Wort-  und  Sacherklärung,  wofür  ihm  natürlich  die  Kommentare  der
Meister  zur  Verfügung  stehen,  die  er  wieder  braucht  und  konmentiert.
  Da  eigene  Wissenschaft  hierfür  nicht  eigentlich  vonnöten
ist,  so  kann  jeder  Magister  über  jedes  Buch  seiner  Fakultät  lesen,
weshalb  die  Textbücher  vielfach  umgehen  oder  ausgelost  werden.

In  den  Disputationen  wird  die  gelernte  Wissenschaft  gebraucht,
um  Schwierigkeiten  aufzulösen  und  Streitfragen  zu  entscheiden.  Die
Übungsdisputationen,  zu  denen  die  I.chrer  und  Scholaren  durch  die
Statuten  überall  streng  verpflichtet  werden,  haben  die  Aufgabe,  in
diesen  Hauptgebrauch  der  Wissenschaft  ihre  Jünger  einzuführen  und
sie  darin  zu  üben.  Es  werden  darin  von  einem  Magister  Thesen
aufgestellt,  von  andern  Magistern  der  Reihe  nach  Einwendungen