Geschichtliche  Entwicklung  der  deutschen  Universitäten.  ’ı

wahrhceiten  zu  sein,  wodurch  die  Beziehungen  des  Menschen  zum
Menschen  allgemein  und  notwendig  normiert  werden.  Die  großen
Namen  sind  hier  Pufendorf,  Wolff,  Kant.  Die  Quelle  des  Näturrechts
ist  die  Vernunft,  seine  Grundlage  die  Vernunftmoral,  seine  Bestimmung:
  das  positive  Recht  neu  zu  gestalten,  vor  allem  das  öffentliche
Recht  und  die  Rechtsordnungen  in  Einklang  mit  den  Forderungen
der  Vernunft  zu  bringen.  Die  Reformen  im  Gebiet  des  Strafrechts,
des  Strafprozesses,  womit  Friedrich  IL  seine  Regierung  begann,  das
preußische  Landrecht,  das  sein  Vermächtnis  war,  die  große  Unmgestaltung
  des  ständischen  Rechts  in  cin  staatliches,  die  Josef  II.  in  den
österreichischen  I.anden  durchführte,  das  österreichische  bürgerliche
Gesetzbuch,  das  alles  sind  Früchte  des  Naturrechts.  Dieselben  Ideen
von  einem  absolut  gerechten  Recht,  das  aus  der  Natur  des  Menschen
als  eines  mit  vernünftigen  Willen  begabten  und  mit  dem  Charakter
des  Selbstzweckes  ausgestatteten  Wesens  fließe,  von  dem  Staat  als
einer  auf  Vertrigr  beruhenden  Gesellschaft,  deren  Aufgabe  die  Verwirklichung
  jenes  Rechts  sei,  führten  in  Frankreich  zu  dem  Versuch
einer  vollkommenen  Neubildung  aller  Rechtsordnungen  in  der  Revolution.


Auch  im  Universitätsunterricht  spielte  das  Naturrecht  eine  wichtirce
  Rolle.  Es  erschien  als  eine  notwendige  Aufgabe  des  jungen
Rechtsgelchrten,  nicht  bloß  zu  wissen,  was  Recht  ist,  oder  gar  zu
wissen,  was  einst  Recht  war,  sondern  was  Recht  sein  soll:  die  L.chre
vom  „Gerechten“  die  Grundlage  aller  Wissenschaft  vom  Recht.
Neben  dem  Naturrecht  entwickelten  sich  in  18.  Jahrhundert  die
Staatswissenschaften  und  die  Staatengeschichte,  mit  Statistik,  Staatsökonomie
  und  Verwaltungsrecht,  als  Unterrichtszweige  der  juristischen
und  der  philosophischen  Fakultät.  Der  moderne  Staat  suchte  in
ihnen  sich  selbst  und  seine  Aufgaben  zu  begreifen  und  zugleich  seine
Beamten  mit  der  notwendigen  Kenntnis  der  Wirklichkeit  auszustatten.
Und  die  Beschäftigung  mit  dem  öffentlichen  Recht  führte  dann  notwendig
  auch  zur  Behandlung  des  deutschen  Rechts  und  seiner  Geschichte.
  So  verlor  das  Rönusche  Recht  die  Alleinherrschaft,  die  es
bis  dahin,  wenn  wir  von  dem  Kirchenrecht  abschen,  besessen  hatte.

Für  die  Entwicklung  der  Medizin  im  18.  Jahrhundert  ist  das
Eindringen  der  Naturwissenschaft  und  ihrer  Methoden  von  entscheidender
  Bedeutung.  Im  Unterricht  bersann  das  Textbuch
der  Beobachtung  und  dem  eigenen  Denken  zu  weichen.  Die
Italiener,  Niederländer  und  Engländer  waren  darin  vorangegangen.
Sammlungen  und  Anstalten  wurden  zur  notwendigen  Ausstattung  der