40  Einleitung.

erhalten  Zuschüsse  aus  selbständigen  öffentlichen  Fonds,  die  besonderen
  Zwecken  gewidmet  sind,  wie  z.  B.  Göttingen  aus  dem
hannoverschen  Klosterfonds.  Als  cigener  Erwerb  kommen  namentlich
  die  Einnahmen  aus  den  Kliniken  und  gewisse  Gebühren  in
Betracht.  Der  weitaus  größte  Teil  der  gesamten  Universitätskosten
jedoch  wird  durch  unmittelbare  staatliche  Zuschüsse  gedeckt.

2,  Die  Universitäten  stehen  unmittelbar  unter  demjenigen
Ministerium  ihres  Staates,  das  die  Verwaltung  des  Unterrichtswesens
zu  führen  hat,  also  in  Preußen  unter  dem  Ministerium  der  geistlichen,
Unterrichts-  und  Medizinalangelegenheiten,  in  Bayern  unter  dem  der
Kirchen-  und  Schulangelegenheiten,  in  Sachsen  unter  dem  des  Kultus
und  öffentlichen  Unterrichts,  in  Württemberg  unter  dem  des  Kirchenund
  Schulwesens  usw.  Als  Kommissar  des  Ministeriums  ist  an  den
preußischen  Universitäten  mit  Ausnahme  von  Berlin  ein  Kurator  bestellt,
  der  namentlich  die  wirtschaftlichen  Angelegenheiten  der  Anstalt,
die  Bausachen,  teilweise  auch  das  Stipendienwesen  verwaltet  und
die  Korrespondenz  der  Universitätsorgane  mit  dem  Ministerium
vermittelt.  Infolge  der  Bundestagsbeschlüsse  von  1819  waren  an  die
Stelle  der  Kuratoren  „außerordentliche  Regierungsbevollmächtigte“
mit  wesentlich  weitergehenden  Aufsichtsbefugnissen  gesetzt  worden,
im  Jahre  1848  aber  wurden  die  ‚\usnahmegesetze  von  1819  durch
die  Bundesversammlung  aufgehoben  und  in  Preußen  die  Tätigkeit
der  Kuratoren  wieder  auf  die  ihnen  durch  eine  Verordnung  vom
Jahre  1808  übertragenen  Funktionen  beschränkt.  In  Berlin  ist  der
größte  Teil  der  Kuratorialgeschäfte  dem  Ministerium  selbst  vorbehalten
  und  das  übrige  einem  aus  Rektor  und  Universitätsrichter
bestehenden  Kuratorium  übertragen.  In  den  Universitätsstädten,  die
Sitz  eines  Oberpräsidenten  sind,  also  in  Breslau,  Königsberg  und
Münster,  ist  dieser  zugleich  Kurator  mit  cinem  Rat  als  Vertreter.
Außerhalb  Preußens  haben  die  Universitäten  Jena  und  Straßburg
Kuratoren,  letztere  in  der  Person  des  Staatssekretärs  mit  einem
Ministerialrat  als  Stellvertreter.  Fine  ähnliche  Stellung  wie  die
Kurätoren  in  Preußen  nehmen  ein  in  Leipzig  der  Regierungsbevollmächtigte,
  in  Tübingen  der  Kanzler,  in  Rostock,  wo  der  Großherzog
von  Mecklenburg-Schwerin  den  Kanzlertitel  führt,  der  Vizekanzler.

Der  oberste  Vertreter  der  Universität  ist  der  Rektor  oder  an
einigen  Universitäten  der  Prorektor,  nämlich  dort,  wo  der  L.andesherr
oder,  wie  in  Göttingen,  ein  Prinz  des  Königlichen  Hauses  die  Ehrenstellung
  als  Rector  magnificentissimus  einnimmt.  Der  Rektor  oder
dirigierende  Prorektor  wird  nach  einen  an  den  einzelnen  Universitäten