Gegenwärtige  Organisation  der  deutschen  Universitäten.  41

verschiedenen  Verfahren  von  der  Gesamtheit  der  ordentlichen
Professoren  (in  Göttingen  von  einem  auch  die  außcrordentlichen
Professoren  mit  umfassenden  Plenum)  aus  ihrer  Mitte  auf  ein  Jahr
gewählt,  jedoch  bedarf  die  Wahl  der  lardesherrlichen  Bestätigung.
Der  Rektor  führt  die  laufenden  Geschäfte  und  hat  den  Vorsitz  ım
Senat  und  den  sonstigen  Ausschüssen.  An  den  meisten  Universitäten
besteht  der  Senat  außer  dem  Rektor  aus  dessen  Vorgänger,  den
Dekanen  der  Fakultäten,  den  von  den  ordentlichen  Professoren
besonders  auf  ein  Jahr  gewählten  Senatoren  und  dem  Universitätsrichter;
  an  mehreren  jedoch  (Göttingen,  Marburg,  Jena,  Erlangen,
Tübingen)  bildet  die  Gesamtheit  der  ordentlichen  Professoren  den
Senat  und  neben  diesem  besteht  ein  besonders  gewählter  Verwaltungsund
  ein  Rechtspflege-  oder  Disziplinarausschuß,  die  zusammen  die
Funktionen  des  engeren  Senats  an  anderen  Universitäten  ausüben.
Auch  in  Gießen,  Heidelberg,  Freiburg  gibt  es  neben  den  engeren
Senat  einen  weiteren  und  ebenso  unter  verschiedenen  Nanıcen  (Generalkonzil,
  Konsistorium,  akademisches  Konzil)  in  Halle,  Königsberg,
Kiel,  Greifswald,  Rostock.

3.  Die  Universitäten  sind  nach  den  Hauptzweigen  der  Wissenschaften,
  die  sie  zu  pflegen  haben,  in  Fakultäten  geteilt,  deren  Zahl
ursprünglich  bekanntlich  vier  betrug,  gegenwärtig  aber  an  mehreren
Universitäten  größer  ist,  während  Münster  ausnahmsweise  nur  drei
Fakultäten  besitzt.  An  vier  Universitäten  (Bonn,  Breslau,  Tübingen,
Straßburg)  bestehen  evangelische  und  katholische  theologische  Fakultäten
  nebeneinander,  während  sich  in  Münster,  München,  Würzburg
und  Freiburg  nur  katholische  und  an  den  übrigen  Universitäten  nur
evangelische  theologische  Fakultäten  finden.  Von  der  philosophischen
Fakultät  ist  in  Tübingen,  Straßburg,  Heidelberg  eine  selbständige
mathematisch-naturwissenschaftliche  und  in  Tübingen  außerdem  noch
eine  staatswissenschaftliche  Fakultät  abgezweigt.  Ebenso  besteht  in
München  eine  besondere  staatswirtschaftliche  Fakultät.  In  Straßburg
wurde  1872  statt  der  juristischen  cine  rechts-  und  staatswissenschaftliche
  Fakultät  gegründet;  dasselbe  ist  1902  in  Münster  geschehen  und
in  Würzburg  und  Freiburg  ist  die  juristische  Fakultät  in  eine  rechtsund
  staatswissenschaftliche  umgewandelt  worden.

Die  Fakultäten  im  engeren  Sinne  setzen  sich  aus  den  ihnen
angchörenden  ordentlichen  Professoren  zusammen,  im  weiteren  Sinne
aber  werden  die  Fakultäten  durch  die  Gesamtheit  der  I.chrer  und
Studierenden  des  betreffenden  wissenschaftlichen  Gebietes  gebildet.
Die  Fakultäten  führen  die  Aufsicht  über  den  Unterricht  in  ihren