Gegenwärtige  Organisation  der  deutschen  Universitäten.  45

Diesen  Argumenten  steht  aber  entgegen,  daß  die  }onorareinnahmen
hauptsächlich  durch  das  Fach  bedingt  sind,  daß  in  gewissen  Fächern,
wie  z.  B.  Astronomie  oder  Sanskrit,  auch  die  ausgezeichnetsten  Gelehrten
  und  Forscher  niemals  erhebliche  Kollegiengelder  bezichen
können,  daß  überhaupt  die  Verteilung  dieser  Einnahmen  außerordentlich
  ungleichmäßig  ist  und  sich  keineswegs  lediglich  nach  den
wissenschaftlichen  Verdiensten  der  einzelnen  Professoren  regelt.  In
Österreich  sind  daher  1897  die  Honorare  verstaatlicht  worden  mit
gleichzeitiger  Erhöhung  der  Gehälter.  In  Preußen  hat  man  cin  so
radikales  Vorgehen  vermieden,  dagegen  ım  Zusammenhang  mit  der
oben  angeführten  Neuordnung  der  Besoldungen  eine  Reform  des
Ilonorarwesens  durchgeführt,  durch  die  cine  gewisse  Ausgleichung
bewirkt  wird.  Auf  Grund  eines  Vermerks  in  der  Besoldungsvorlage
fließen  die  Honorare  der  etatsmäßigen  (ordentlichen  und  aufserordentlichen)
  Professoren,  soweit  sie  nach  Abzug  der  Quästurkosten  für  die
Ördinarien  3000  M.,  in  Berlin  4500  M.  übersteigen,  zur  Hälfte  in
die  Staatskasse.  Für  die  bereits  angestellten  Professoren  findet  diese
Vorschrift  nur  mit  ihrer  Zustimmung  Anwendung.  Durch  einen
Vermerk  zu  dem  Staatshaushaltsctat  von  1897  wurde  ferner  bestimnit,
daß  diese  Honorarabzüge  zu  cinem  besonderen  Ausgabefonds  vereinigt
  werden  sollen,  aus  dem  jährliche  Zuschüsse  an  etatsmäßige
(ordentliche  und  außerordentliche)  Professoren  mit  geringen  Nebencinnahmen
  gezahlt  werden.  Durch  einen  Vermerk  im  Staatshaushaltsetat
  von  1902  ist  die  Verwendung  dieses  Fonds  näher  dahin  bestimmt,
  daß  die  Honorare  und  sonstigen  in  Anrechnung  kommenden
Nebeneinnahmen  —  namentlich  Promotionsgebühren  —  für  alle  ctatsmäßigen
  Professoren  auf  800  M.  zu  ergänzen  sind  und  daß  der  übrig
bleibende  Teil  des  Fonds  verwendet  werden  kann  zu  besondern  Zulagen
  für  Professoren  auf  bestimmte  Zeit,  zur  Gewährleistung  bestimmter
  Hlonorareinnahmen  bei  Berufungen  und  —  bis  zur  Höhe
von  20  000  M.  —  zu  Unterstützungen  für  Universitätsichrer  aller  Katcgorien.
  Die  bereits  angestellten  Professoren  mit  hohen  Honorareinnahmen
  haben  sich  dem  neuen  System  natürlich  nicht  unterworfen,
und  so  gab  cs  im  Jahre  1900  unter  502  Ordinarien  20  mit  10  000
bis  15000  M.,  6  mit  15  bis  20000  M.,  5  mit  20  bis  30000  M.  und
3  mit  mehr  als  30000  M.  Honorar.  Von  den  übrigen  deutschen
Staaten  ist  bisher  noch  keiner  dem  Beispiel  Preußens  gefolgt.

Was  die  Höhe  der  Honorare  betrifft,  so  ist  im  Jahre  1898  in
Preußen  verfügt  worden,  daß  die  bisherigen  Sätze  (für  Vorlesungen
ohne  Experimente  meistens  5  Mark  für  die  Wochenstunde)  nicht