46  Einleitung.

überschritten  werden  dürfen.  An  den  meisten  übrigen  Universitäten
  sind  ebenfalls  llöchstbeträge  festgesetzt.  Unbemittelten  Studierenden
  werden  die  Honorare  bei  einem  Teile  der  Universitäten  auf
eine  Reihe  von  Jahren  gestundet,  bei  den  übrigen  (in  Preußen  nur
in  Marburg)  ganz  oder  auch  nur  zur  Hälfte  erlassen.

Nach  Abrechnung  der  Honorarabzüge  und  Anrechnung  der
Honorarzuschüsse  und  der  Gebührenantcile  betrug  das  gesamte
Diensteinkommen  von  502  ordentlichen  Professoren  an  den  preußischen
Universitäten  fürs  Jahr  1900  durchschnittlich  11  735  M.  Von  diesen
hatten  30  weniger  als  6000  M.,  128  zwischen  6  und  8000  M.,  114
zwischen  8  und  10000  M.,  65  zwischen  10  und  12000  M.,  73  zwischen
12  und  15000  M.,  55  zwischen  15  und  20000  M.,  18  zwischen  20
und  25000  M.,  9  zwischen  25  und  30000  M.,  7  zwischen  30  und
40000  M.,  3  über  40000  M.  Diensteinkommen.

Die  ordentlichen  Ilonorarprofessoren  haben  den  Rang  der
ordentlichen  Professoren,  beziehen  aber  in  ihrer  besonderen  Eigenschaft
  kein  Gehalt  und  sind  zum  Halten  von  Vorlesungen  berechtigt,
aber  nicht  verpflichtet,  sofern  sie  nicht  etwa  als  außerordentliche
Professoren  den  höhern  Titel  erhalten  haben.  Häufig  sind  diese  Professoren
  höhere  Beamte  in  anderen  Stellungen  oder  auch  im  Ruhestande.
  An  den  badischen  Universitäten  und  in  Straßburg  komnit
auch  der  einfache  Titel  Honorarprofessor  vor,  der  dort  dem  Extraordinariat
  übergeordnet  ist,  während  er  in  München  diesem  nachstcht.

6.  Unter  den  außerordentlichen  Professoren  sind  etatsmäßige
und  nicht  ctatsmäßige  zu  unterscheiden.  Die  ersteren  sind  mit
festem  Gehalt  dauernd  angestellt  und  dienen  teils  zur  Ergänzung  des
Unterrichts  in  Hauptfächern,  teils  zur  Vertretung  solcher  Fächer,  für
dic  an  der  betreffenden  Universität  oder  überhaupt  noch  kein  Ordinariat
  bestcht.

Die  nicht  etatsmäßsigen  Fxtraordinarien  bezichen  kein  Gehalt,
manche  haben  indes  einen  Lehrauftrag  und  erhalten  dann  cine  Remuneration.
  Früher  erfolgte  die  Ernennung  zum  unbesoldeten  außerordentlichen
  Professor  als  eine  Aufmunterung  und  Anerkennung  für
Privatdozenten,  die  sich  bewährt  hatten.  In  Preußen  jedoch  sind  in
der  neueren  Zeit  solche  Ernennungen  immer  seltener  geworden  und
Privatdozenten  mit  guten  Frfolgen  erhalten  jetzt  in  der  Regel  cinfach
  den  Titel  Professor.  Durch  den  in  Preußen  für  Münster  eingeführten
  Titel  eines  „außerordentlichen  Honorarprofessors“  entstcht
eine  besondere  Kategorie  von  Titularprofessoren.

Die  etatsmäßigen  außerordentlichen  Professoren  haben  in  Preußen