Gegenwärtire  Organisation  der  deutschen  Universitäten.  47

Gehälter  von  2000  bis  4000  M.,  in  Berlin  von  2400  bis  4800  M.,  wobei
  die  Steigerung  in  fünf  bezw.  sechs  vierjährigen  Zeitabschnitten
um  je  400  M.  stattfindet.  Außerdem  erhalten  sie  denselben  Wohnungszuschuß,
  wie  die  ordentlichen  Professoren.  Ihre  Honorareinnahmen
sind  oft  geringfügisr  und  selten  von  bedeutender  Höhe  und  an  den
Fakultätsgebühren  haben  sie  nur  ausnahmsweise  einigen  Anteil.  Gerade
  aus  diesem  Grunde  aber  kann  man  sagen,  daß  ihnen  durch  die
Bestimmungen  über  die  Verwendung  der  Honorarabzüge  gewissermaßen
  eine  Honorargarantice  von  800  M.  gewährt  ist,  da  ihnen  in
der  Regel  nicht,  wie  den  Ordinarien,  anderweitige  Gebühren  darauf
angerechnet  werden.

In  Bayern  ist  das  Anfangssgehalt  der  außerordentlichen  Professoren
3180  M.  und  es  steigt  in  derselben  Weise,  wie  das  der  Ordinarien
periodisch  anfangs  um  360  und  später  um  180  M.  Das  Wohnungsgeld
  beträgt  für  sie  nur  420  M.  und  füllt  unter  denselben  Bedingungen
weg,  wie  bei  den  Ordinarien.

In  Tübingen  beginnt  das  Gehalt  der  außserordentlichen  Professoren
mit  2400  M.  und  steigt  in  5  dreijährigen  Stufen  um  je  300  M.  bis
3%00  M.  Das  Wohnungsgeld  beträgt  nur  200  M.

In  Sachsen,  Baden  und  Elsaß-Lothringen  bestehen  auch  für  die
Gehälter  der  außerordentlichen  Professoren  keine  festen  Normen.
An  den  beiden  badischen  Universitäten  betragen  sie  durchschnittlich
3685  M.  mit  Einschluß  des  Wohnungsgeldes  von  620  M.  In  Straßburg
  wurden  sie  bei  der  Gründung  der  Universität  in  der  Regel  auf
3000  M.  nebst  ciner  Zulage  von  600  M.  gesetzt  und  sie  werden  dort
auch  jetzt  noch  einen  ähnlichen  Stand  haben.

In  Gießen  steigen  die  Gchälter  der  Extraordinarien  von  2500  M.
in  5  vienjährigen  Perioden  bis  4000  M.  Wohnungsgreldzuschüsse
werden  nicht  gewährt.  In  Jena  gehen  sie  in  fünf  Stufen  von  2000
bis  4000  M.  In  Rostock  besinnen  sie  mit  2400  M.  und  steigen  zuerst
nach  drei,  dann  nach  vier  Jahren  um  je  300  M.  bis  zu  dem  llöchstechalt
  von  3600  M.

7.  Die  etatsmäßigen  (ordentlichen  und  außerordentlichen)  Professoren
  unterliegen  in  Preußen  nicht  den  für  die  übrigen  Beaniten
geltenden  Bestimmungen  über  die  Pensionierung,  sondern  sie  werden
im  Falle  der  Dienstunfähigkeit  mit  vollem  Gehalt  nebst  Wohnungssseldzuschuß
  und  Anteil  an  den  Fakultätsgebühren  vom  Hlalten  der
Vorlesungen  entbunden.  Diese  Bevorzugung  hängt  zum  Teil  damit
zusammen,  daß  cin  Teil  des  Diensteinkommens  der  Professoren  aus
Kollegiengeldern  bestcht,  die  mit  dem  Aufhören  der  Lehrtätigkeit