Evangelisch-  Theologische  Fakultät.  63

dieser  Zusammenhang  neuerdings  gelöst  worden.  Und  wo  einzelne
Professoren  im  Interesse  des  akademischen  Gottesdienstes  zu  Universitätspredipern
  ernannt  werden,  unterstehen  diese  als  solche  auch  nur
der  Aufsicht  der  Staatsbehörde,  nicht  der  der  Kirchenbehörde.  Auf
diese  Weise  erscheinen  die  theologischen  Fakultäten  zwar  als  Organe
zum  Besten  der  evangelischen  Kirche,  aber  unabhängig  von  dem
Organismus  der  rechtlich  verfaßten  Kirche,  entsprechend  der  Bedeutung
  und  Art  der  evangelischen  Theologie,  die  zwar  alle  ihre
Arbeit  für  die  Kirche  treibt,  aber  für  die  Ausrichtung  ihres  Berufes
keinerlei  Bevormundung  und  Einschränkung  durch  die  jeweilen  in
der  empirischen  Kirche  tonangebenden  und  machtausübenden  Geister
verträgt.

3,  Wie  in  andern  Wissenschaften,  so  hat  sich  auch  in  der  Thecologie
  beim  Wachstum  und  der  Vertiefung  der  einzelnen  Arbeitsgebiete
  eine  fortgesetzte  Arbeitsteilung  und  zugleich  eine  Vermehrung
des  zu  bewältigenden  Stoffes  als  unabweislich  herausgestellt.  Erstere
hat  dahin  geführt,  daß  je  länger  je  mehr  für  die  einzelnen  Fächer
besondere  Lehrstühle  errichtet  werden  mußten  und  daß  der  Übergang
eines  Dozenten  wie  in  früheren  Zeiten  von  einem  Fach  zu  cinem
anderen  nur  noch  zu  den  Ausnahmen  gehören  kann.  Nur  die  neutestamentliche
  Exegese  wird  noch  in  vielen  Fällen  von  den  Vertretern
anderer  Fächer  nebenher  in  Vorlesungen  gepflegt.  Zum  ordnungsmäßigen
  Bestande  ciner  Fakultät  werden  daher  jetzt  mindestens
5  ordentliche  Professuren  gerechnet  (für  Altes  Testament,  Neues
Testament,  Kirchengeschichte,  systematische  und  praktische  Theologie).
Doch  haben  die  meisten  Fakultäten  darüber  hinaus  noch  eine  sechste,
einige  auch  eine  siebente  und  achte  ordentliche  Professur,  wobei  entweder
  einzelne  Fächer  dauernd  doppelt  besetzt  sind,  oder  die  überzähligen
  Professuren  dazu  dienen,  je  nach  dem  augenblicklichen  Bedürfnis
  bald  das  cine,  bald  das  andere  Fach  mit  einem  zweiten
Vertreter  zu  versorgen.  Einzelne  Disziplinen  werden  von  Vertretern
verschiedener  Fächer  als  ihnen  zugehörig  in  Anspruch  genonmen,
z.  B.  Symbolik  und  Dogmengeschichte  vom  Kirchenhistoriker  und
vom  Systematiker;  Geschichte  des  apostolischen  Zeitalters  vom  Exegeten
  des  Neuen  Testaments  und  vom  Kirchenhistoriker  u.a.m.  Die
l.chrtätigkeit  der  Ordinarien  findet  ihre  Ergänzung  durch  die  Arbeit
von  Extraordinarien  und  Privatdozenten.  Ersterc  bekleiden  feste,  ctatsmäßige
  Stellen  gleich  den  Ordinarien,  haben  wie  diese  cinen
I.chrauftrag  für  ein  bestimmtes  Fach,  gehören  aber  nicht  der
Fakultät  im  engeren  Sinne  an.  Teils  sind  ihnen  die  gleichen  allge-