64  I.chrgebiet  und  T,chrbetrieb.

meinen  Fächer  wie  den  Ordinarien  zugewiesen,  um  eine  reichere
Auswahl  von  Vorlesungen,  z.  B.  in  den  biblischen  Wissenschaften,  zu
ermöglichen;  teils  erhalten  sie  einen  I.chrauftrag  speziellerer  Art,  um
ein  besonderes  Gebiet  aus  einer  der  großen  theologischen  Disziplinen,
wie  z.  B.  die  christliche  Archäologie  oder  die  Missionswissenschaft,
fachmännisch  zu  vertreten.  Die  Privatdozenten  habiliticren  sich  für
ein  bestimmtes  Fach,  wenn  sie  sich  durch  Erwerbung  des  Lizentiatengrades
  und  Erfüllung  der  besonderen  wissenschaftlichen  Habilitationsleistungen
  vor  der  Fakultät  genügend  ausgewiesen  haben;  sie  erwerben
damit  die  Erlaubnis,  Vorlesungen  und  Übungen  in  ihrem  Fache  zu
halten,  haben  aber  als  solche  keinen  festen  Lehrauftrag,  erwerben
auch  keinen  Rechtsanspruch  darauf,  in  cine  Professur  befördert  zu
werden.  Nur  wenn  ihnen  ausnahmsweise  ein  Lehrauftrag  erteilt  wird,
pflegen  sie  eine  bestimmte  Renumeration  zu  erhalten;  im  übrigen  sind
zu  ihrer  Erleichterung  Stipendien  vorhanden.  Außerdem  kommt  es
vor,  daß  Männer  in  angeschener  kirchlicher  Stellung  und  von  höheren
Lebensalter,  die  sich  wissenschaftlich  betätigt  und  einen  akademischen
Grad  erworben  haben,  wenn  sie  das  Recht,  Vorlesungen  zu  halten,
begehren,  dieses  in  der  Form  erhalten,  daß  sie  zu  Honorarprofessoren
ernannt  werden.  Sie  erlangen  damit  den  Rang  eines  Ordinarius,  ohne
jedoch  Glieder  der  Fakultät  zu  werden;  sie  bezichen  als  solche  kein
Gehalt,  sind  aber  auch  nicht  zu  einem  bestimmten  Lehrpensum  verpflichtet.
  Durch  diese  Erweiterungen  des  I.chrkörpers  sicht  sich  der
Student  meist  vor  eine  Auswahl  mannigfaltiger  Vorlesungen  aus  demselben
  Fache  gestellt;  er  kann  verschiedene  Lehrweisen,  Gaben,
Richtungen,  Persönlichkeiten  bei  seinem  Studium  kennen  lernen,  vergleichen,
  prüfen  und  eventuell  nach  eigener  Entscheidung  zwischen
ihnen  die  Führung  sich  wählen,  deren  Einwirkung  er  sich  aufschließt.

Das  Anwachsen  des  Stoffes  und  die  damit  gebotene  Vermehrung
  der  Vorlesungen,  ihre  Ausdehnung  über  mehrere  Semester  und
die  Vermehrung  ihrer  Stundenzahl  bringt  die  Schwierigkeit  mit  sich,
daß  die  übliche  Semesterzahl  nicht  mehr  ausreichen  will,  damit  der
Student  das  ihm  Gebotene  und  für  seine  Ausbildung  Erforderliche
bewältigen  kann.  In  Preußen  werden  vom  Theologie-Studierenden
mindestens  6  Semester  des  Studiums  auf  ciner  deutschen  Universität
gefordert.  Tatsächlich  erkennt  die  Mehrzahl  der  Studierenden,  dafs
sie  mit  dieser  Zahl  nicht  mehr  auszukommen  vermag,  und  cin
siebentes  Semester,  in  nicht  wenigen  Fällen  eine  noch  größere  Zahl,
ist  bereits  üblich  geworden.  Die  Bemühungen  auf  der  Generalsynode
von  1897,  auch  kirchengesetzlich  das  siebente  Semester  obligatorisch