II.  Katholisch-Theologische  Fakultät.

Die  Bildungsanstalten  für  den  katholischen  Klerus  zerfallen  sowohl
  in  Preußen  als  in  den  übrigen  Teilen  des  Deutschen  Reiches  in
vier  Kategorien:

I.  Die  den  Landesuniversitäten  einverleibten  katholisch-theologischen
  Fakultäten;  II.  die  I.yzeen;  III.  die  bischöflichen  theologischen
  Lehranstalten;  IV.  die  praktischen  Priesterseminare.

l.  Die  Universitätsfakultäten.

1.  Statistik.  Bis  zum  1.  Oktober  1903  gab  es  in  Deutschland
7  katholisch-theologische  Fakultäten,  und  zwar  an  den  Universitäten
Bonn,  Breslau,  Freiburg  im  Breisgau,  München,  Münster,  Tübingen
und  Würzburg.  Der  I.chrkörper  dieser  Fakultäten  bestand  im  Sommersernester
  1903  aus  51  ordentlichen  Professoren,  13  außerordentlichen,
1  Honorarprofessor  und  10  Privatdozenten,  zusammen  75  Dozenten.
Die  Zahl  der  in  denselben  immatrikulierten  Studenten  belief  sich  in
demselben  Semester  auf  311  in  Bonn,  300  in  Münster,  299  in  Breslau,
205  in  Freiburg,  191  in  Tübingen,  113  in  Würzburg,  zusammen  1580.

Mit  dem  1.  Oktober  1%3  trat  die  infolge  einer  Konvention
zwischen  dem  Deutschen  Kaiser  und  dem  apostolischen  Stuhle  vom
5.  Dezember  1902  und  nach  Zustimmung  der  gesetzgebenden  Faktoren
für  Elsaß-Lothringen  gegründete  neue  katholisch-theologische  Fakultät
an  der  Kaiser  Wilhelmsuniversität  Straßburg  ins  Leben.  Damit  ist
die  Zahl  der  katholisch-theologischen  Fakultäten  im  Deutschen  Reiche
auf  8  gestiegen.

Der  Lehrkörper  der  jüngsten  Fakultät  besteht  zur  Zeit  aus
7  ordentlichen  und  1  außerordentlichen  Professor,  und  es  sind  an  ihr
bereits  etwa  170-180  Theologen  inskribiert,  von  denen  die  allermeisten
  der  Diözese  Straßburg  angehören.  Die  Vorgeschichte  ihrer