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Katholisch-Theologische  Fakultät.  81

.  Für  das  Kirchenrecht  besteht  ein  Ordinariat  an  jeder  Fakultät  mit  Ausnahme

von  Bonn,  wo  es  in  der  theologischen  Fakultät  überhaupt  nicht  vertreten  ist.

.  Die  Pastoraltheologie  besitzt  einen  ordentlichen  Lehrstuhl  in  Bonn  (2.  /.

vertreten  durch  einen  Extruordinarius),  Breslau,  Freiburg,  München  und  Münster,
während  sie  in  Tübingen  und  Würzburg  mit  dem  moraltheologischen  I.chrstuhl
  verbunden  ist.

.  Für  die  Apologetik  bestehen  ordentliche  l.chrstühle  in  Bonn,  München  und

Würzburg,  außerordentliche  in  Breslau  und  Freiburg.  In  Münster  ist  sie  verbunden
  mit  der  Moraltheulugie,  in  Tübingen  mit  der  Dogmatik.

.  Für  die  Dogmengeschichte  besteht  nur  in  München  ein  eigener  ordentlicher

  Lehrstuhl  verbunden  mit  Symbolik  und  Pädagogik.  In  Münster  ist  sie
einem  Extraordinariat  zugeteilt;  in  Würzburg  erscheint  sie  als  Nebenfach  des
Kirchenhistorikers.

.  Von  den  Hauptfächern  der  Theologie  sind  außerdem  durch  Extraordinarien

vertreten:

a)  die  neutestamentliche  Exegese  in  Bonn,

b)  die  Dogmatik  in  Verbindung  mit  Apologetik  und  {als  2.  Extraordinariat)
  mit  Pastoral  in  Münster,
die  Kirchengeschichte  in  Verbindung  mit  Patrologie  in  Freiburg,
mit  Dogmengeschichte  und  Patrologie  in  Münster.

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Die  übrigen  Extraordinariate  verteilen  sich  auf  folgende  Disziplinen:

a)  Neutestamentliche  Zeitgeschichte  (Freiburg),

b)  Putrologie  in  Freiburg  mit  kirchenhistorischen  Spezialitäten,

in  München  mit  christlicher  Archäologie,
in  Münster  mit  Kirchengeschichte  und  Dogmengeschichte,
c)  Semitische  Sprachen  und  Literaturen  in  Würzburg,
d)  Christliche  Gesellschaftslehre  in  Münster  (neuestens  zum  Ordinariat
erhoben).
Mit  mehreren  ordentlichen  Lehrstühlen  sind  eine  Reihe  von  Nebenfächern
verbunden,  deren  Vertretung  «dem  Ordinarius  obliegt,  dem  sie  zugewiesen  sind.
Im  einzelnen  sind  es  folgende:

1.  Vergleichende  Religionswissenschaft  (Würzburg),

2.  Enzyklopädie  der  theologischen  Wissenschaften  (Freiburg),

3.  Theologische  Einleitungswissenschaft  (Würzburg),

4.  Biblische  Hermeneutik  (Bonn,  München,  Münster,  Würzburg),

$.  Biblisch-orientalische  Sprachen  (an  allen  Fakultäten),

-  6.  Biblische  Archäologie  (an  allen  Fakultäten),

7.  Symbolik  (München,  Würzburg),

8.  Patrologie  (Breslau,  Tübingen,  Würzburg),

9.  Christliche  Archäologie  (Münster,  Würzburg),

10.  Christliche  Kunstgeschichte  (Bonn,  Würzburg),

11.  Christliche  Sozialwissenschaft  (Würzburg).

12,  Pädagogik  (Freiburg  und  München),
Für  die  Straßburger  Fakultät  bestimmte  Artikel  2  der  Konvention  folgende
Iichrgegenstände:  1.  Philosophisch-theologische  Propädeutik,  2.  Apologetik.
3.  Dogmatik,  4.  Moriltheologie,  5.  Kirchengeschichte,  6.  Exegese  des
Alten  Testamentes,  7.  Exegese  des  Neuen  "Testamentes,  8.  Kanonisches
Recht,  9.  Pastoraltheologie,  10.  Kirchliche  Archäologie.  Fs  entsprechen
ihnen  aber  nur  8  I.chrstühle,  indem  die  philosophisch-theologische  Propädeutik
und  die  kirchliche  Archäologie  als  Nebenfächer  behandelt  werden.  Das
Kirchenrecht  wird  zur  Zeit  durch  einen  Extraordinarius  versehen.

Pas  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  I,  6