82  Lehrgebiet  und  Lehrbetrieb.

5.  Studienordnung.  Theoretische  Vorlesungen.  Der
Unterrichtsbetrieb  der  Fakultäten  ist  wesentlich  bestimmt  durch  ihre
doppelte  Aufgabe  der  theologischen  Ausbildung  des  Klerus  der
Diözese,  innerhalb  welcher  sich  die  betreffende  Universität  befindet,
und  der  praktischen  Pflege  der  theologischen  Wissenschaft  durch  die
Heranbildung  von  theologischen  Fachgelehrten.  Da  nun  für  die
wissenschaftliche  Ausbildung  des  Klerus  in  sämtlichen  Diözesen,  in
welchen  theologische  Fakultäten  sich  befinden,  ein  akademisches
Triennium  gesetzlich  festgelegt  ist,  so  ergibt  sich  für  die  Fakultäten
die  Notwendigkeit  von  selbst,  innerhalb  dieser  Zeit  den  Vortrag  der
Häuptfächer  der  Theologie  sowie  der  Nebenfächer,  soweit  diese  von
der  betreffenden  Diözesanbehörde  für  ihre  Theologen  vorgeschrieben
sind,  zum  .\\bschlusse  zu  bringen.  Die  Überzeugung,  daß  drei  Jahre
nicht  genügen,  um  die  theologische  Wissenschaft  in  ihrem  heutigen
Umfange  auch  nur  in  elementarer  Weise  geistig  zu  verarbeiten,  darf
wohl  als  ein  allgemeines  bezeichnet  werden,  und  es  ist  dringend  zu
wünschen,  daß  ein  viertes  akademisches  Jahr  für  die  katholischen
Theologen  allgemein  eingeführt  werde.  Dies  ist  in  Straßburg  und
an  cinigen  bayerischen  I.yzcen  bereits  der  Fall.  In  Breslau  ist  das
akademische  Triennium  durch  ein  7.  Semester  erweitert.

Infolge  verschiedenartiger  Verhältnisse  gibt  es  keine  gleiche
Studienordnung  für  alle  Fakultäten;  doch  ist  wenigstens  der  Studiengang
  der  angehenden  Theologen  im  wesentlichen  derselbe.  Das
erste  Jahr  ist  überall  dem  Studium  der  Philosophie  und  Apologetik
gewidmet,  das  besonders  in  Bayern  auch  durch  Anhörung  von  philosophischen,
  historischen  und  naturwissenschaftlichen  Vorlesungen  an
der  philosophischen  Fakultät  gefördert  wird.  Außerhalb  Bayerns
werden  auch  die  theologischen  Studien  in  dem  ersten  Jahre  begonnen.
  Das  Studium  der  theologischen  bezw.  biblischen  Einleitungswissenschaften
  und  der  Kirchengeschichte  läuft  daher  an  den  meisten
Fakultäten  parallel  mit  demjenigen  der  Philosophie  resp.  der  philosophischen
  Propädeutik  und  der  Apologetik,  beginnt  aber  spätestens
mit  dem  3.  Semester.  Mit  diesem  setzt  das  Studium  der  Dogmatik,
Moral,  alt-  und  neutestamentlichen  Exegese  ein,  1—2  Semester  später
dasjenige  des  Kirchenrechts  und  der  Pastoraltheologie.

Die  Beschränkung  der  Studienzeit  auf  3  Jahre  zieht  namentlich
den  großen  Nachteil  nach  sich,  daß  nicht  bloß  den  Neben-,  sondern
auch  manchen  Hauptfächern  der  Theologie  nur  je  2  Semester  gewidmet
  werden  können.  Doch  erstreckt  sich  an  den  meisten  Fakultäten
  wenigstens  das  Studium  der  Dogmatik,  der  Moral  und  der