Katholisch-Theologische  Fakultäı.  85

7.  Würzburg  hat  3  Seminare:  ein  kirchenhistorisches,  ein  patristisches  nnd  ein
homiletisches,  letzteres  mil  2  Kursen,  einem  U'nier-  und  einem  Oberkurs.  Die
Übungen  sind  wöchentlich  zweistündig.  Dazu  kommen  ein  exepetischer
Übungskurs  für  das  Alte  und  Neue  Testament  (zweistündig)  und  ein  Apologelicum
  practicum  (einstündig).

8.  In  Straßburg  ist  das  katholisch-theologische  Seminar  im  Vrinzip  als  einheitliches
  Institut  errichtet  und  umfaßt  vorläufig  4  Abteilungen:  für  Apvlogetik,
Dogmatik,  Neues  Testament  und  Kirchengeschichte.

B.  Demselben  Zwecke  der  tieferen  Ausbildung  in  einzelnen
Fächern  der  Theologie  dienen  auch  die  Preisfragen,  die  alljährlich
von  den  einzelnen  Fakultäten  gestellt  werden  und  die  nur  selten
keine  Bearbeitung  finden.  Bonn,  Breslau,  Freiburg,  München  und
Würzburg  stellen  jedes  Jahr  nur  eine  Preisfrage,  Münster  jedoch
zwei,  aus  der  wissenschaftlichen  und  aus  der  praktischen  Theologie,
Tübingen  sogar  drei,  eine  wissenschaftliche,  eine  homiletische  und
eine  katechetische.  Wo  nur  eine  Preisfrage  gestellt  wird,  wechseln
die  Hauptfächer  der  Theologie  jedes  Jahr  ab;  dasselbe  gilt  für  die
wissenschaftliche  Preisfrage  in  Münster  und  Tübingen.  F.s  kommt
auch  vor,  daß  cine  nicht  oder  nicht  genügend  gelöste  Preisfrage  für
das  folgende  wiederholt  und  zugleich  eine  neue  hinzugefügt  wird.

Der  Preis  selbst  ist  in  den  einzelnen  Fakultäten  verschieden.
Er  besteht  entweder  in  einer  Geldsumnie,  die  auch  zwischen  verschiedenen
  Bearbeitern  verteilt  werden  kann,  oder  in  der  Anerkennung
der  preisgekrönten  Arbeit  als  Inauguraldissertation  und  dem  Rechte
auf  unentgeltliche  Promotion  in  der  Theologie  (München,  Würzburg).

7.  Prüfungen.  Promotionsordnung.  A.  Sämtliche  Fakultäten
  nehmen  am  Schlusse  eines  jeden  Semesters  oder  jedes
Studienjahres  oder  auch  in  weiteren  Zeiträumen  ihren  Hörern  in  den
Hauptfächern  der  Theologie,  soweit  sie  Gegenstand  der  Vorlesungen
waren,  ein  Examen  ab,  jedoch  nicht  in  ihrer  Eigenschaft  als  Fakultäten,
  sondern  im  Auftrag  der  betreffenden  Diözesanbehörde.  Die
näheren  Bestimmungen  dieser  allgemeinen  Prüfungen  sind  infolgedessen
  sehr  mannigfaltig,  je  nach  den  Verhältnissen  einer  jeden
Diözese.  So  sind  z.  B.  in  Breslau  bloß  2  Prüfungen  vorgeschrieben;
die  erste  nach  dem  4.  Semester  erstreckt  sich  auf  Philosophie,  Apologetik,
  Exegese  und  Kirchengeschichte,  die  zweite  am  Finde  des
7.  Semesters  auf  Dogmatik,  Moral,  Kirchenrecht  und  Pastoral.

Neben  den  Scmestral-  oder  Annualprüfungen,  die  meistens
nur  mündlich  sind,  gibt  es  ein  sog.  Examen  Philosophicum  am  Ende
des  ersten  akademischen  Studienjahres,  von  dessen  Ausgang  die  Auf-