Katholisch-Theologische  Fakultät.  95

Lehrstoff  behufs  Aufnahme  in  das  praktische  Seminarjahr.  Mit  dem
kirchenhistorischen  Lehrstuhl  ist  eine  christlich-archäologische  Sanımlung
  verbunden.

2.  In  Bayern  bestechen  6  IL.yzeen*)  in  Bamberg,  Dillingen
(Diözese  Augsburg),  Eichstätt,  Freising  (Erzdiözese  München-Freising),
Passau  und  Regensburg.  Sie  sind  staatliche  Lcehranstalten  im
Range  der  bayerischen  I.andesuniversitäten,  mit  „Ausnahme  des
Iyzcunss  zu  Eichstätt.  Dieses  ist  bischöflich.  Der  Bischof  von
Eichstätt  ernennt  daher  die  Professoren,  zeigt  aber  die  vollzogene
Ernennung  dem  Ministerium  an,  die  von  dem  König  bestätigt  wird.
Das  jährliche  Budget  fällt  dem  bischöflichen  Seminar  zur  Last.  Dieser
Charakter  des  Lyzeums  bedingt  aber  keinen  Unterschied  in  der
Organisation,  dem  Studienplan,  den  Bedingungen  der  Aufnahme  der
Studierenden  von  den  staatlichen  oder  königlichen  Lyzeen  und  braucht
daher  im  folgenden  nicht  weiter  berücksichtigt  zu  werden.

Die  bayerischen  Lyzeen  werden  in  den  ministeriellen  Satzungen
für  die  Studierenden  an  denselben  ‘vom  1.  Juni  1891)  als  Spezialschulen
  für  das  philosophische  und  das  katholisch-theologische
Studiun  bezeichnet  und  haben  als  solche  vorzugsweise  den  Zweck,
die  akademische  Bildung  zum  geistlichen  Beruf  für  diejenigen  zu  vermitteln,
  welche  nicht  eine  Universität  besuchen.  Jedes  derselben  zerfällt
  in  2  Sektionen,  eine  theologische  und  cine  philosophische,  die
den  Universitätsfakultäten  in  Rang  und  Besoldung  gleichstehen.  An
der  Spitze  steht  ein  Icbenslänglicher  Rektor  und  der  Lehrerraät.  Die
Teilung  der  Professoren  in  ordentliche  und  außerordentliche
richtet  sich  nicht  nach  den  I.chrstühlen,  sondern  beruht  auf  gesctzlichen
  Bestimmungen,  die  eine  bestimmte  Anzahl  von  ordentlichen
Iyzealprofessuren  vorschen,  in  deren  Genuß  die  Professoren  nach
Maßgabe  ihres  Dienstalters  eintreten.

Seit  1%0  bestehen  an  jedem  Lyzeum  6  theologische  L.chrstühle:
  1.  für  alttestamentliche  Einleitung  und  Exegese,  2.  für  neutestamentliche
  Einleitung  und  Excegese,  3.  für  Kirchengeschichte,  4.  für
Dogmatik  und  Apologetik,  5.  für  Moraltheologie,  6.  für  Kirchenrecht
und  baycrisches  Verwaltungsrecht,  während  früher  alt-  und  neutestamentliche
  Exegese,  Kirchengeschichte  und  Kirchenrecht  zu  je
einer  Professur  vereinigt  waren.

*)  Mehrere  Mitteilungen  hierüber  verdanke  ich  der  Freundlichkeit  der  Herren
Professoren  Pfleilschifter  in  Freiburg,  A.  Weber  in  Regensburg  und  A.  Knecht  in
Bamberg.  —  Vgl.  W.  Hess,  Geschichte  des  k.  I.yceums  Bamberg  unter  besonderer
Berücksichtigung  der  allgemeinen  Verhültnisse  der  bayerischen  I.yceen,  Bamberg  1903.