Die  juristische  Fakultät:  1.  Der  L.ehrbetrieb.  121

Fakultäten  besuchen;  ferner,  daß  selbst  der  Aleißigste  Student  erst
eine  Reihe  von  Erfahrungen  gesammelt  haben  muß,  che  er  mit  wirklichem
  Erfolg  zu  arbeiten  vermag;  und  man  erinnert  schließlich  daran,
daß  die  Universitätsjahre  nicht  nur  der  geistigen  und  juristischen
Ausbildung,  sondern  vor  allem  auch  der  Charakterentwicklung  der
jungen  l.eute  dienen.  So  glaubt  man  den  Schluß  nicht  von  der
Hand  weisen  zu  können,  daß  für  das  Rechtsstudiun  selbst  sieben
Semester  nicht  ausreichend  sind,  dat  vielmehr  an  dem  (durch  kein
Militäyjahr  zu  verkürzenden)  Quadriennium  als  dem  erstrebenswerten
Zicle  festgehalten  werden  müsse.  Und  dieses  Ziel  läßt  sich  insofern
  leicht  erreichen,  als  heutzutage  der  privatrechtliche  Unterricht
  in  ganz  anderer  Weise  wie  früher  auf  die  künftige  Praxis  vorbereitet,
  sodaß  jetzt  der  staatliche  Vorbereitungsdienst  von  manchen
ihm  ehemals  zufallenden  Aufgaben  entlastet  ist  und  darum  unbedenklich
  eine  Verkürzung  seiner  Dauer  verträgt.

Heinrich  Titze.