IV.  Die  medizinische  Fakultät.

Der  medizinische  Unterricht  an  den  deutschen  Universitäten
berücksichtigt  als  Leitpunkt  vor  allem  den  Uinstand,  daß  der  ärztliche
Beruf  zu  gleicher  Zeit  die  Beherrschung  einer  Wissenschaft  und  einer
Kunst  erfordert.  So  nötig  für  den  Praktiker  unter  allen  Umständen
die  vollkommene  Beherrschung  der  medizinisch-technischen  Kunst  ist,
so  kann  es  andererseits  doch  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  nur  die
Wissenschaft  den  Arzt  weit  über  das  Niveau  des  einfachen  empirischen
  Technikers  emporhebt.  Nur  diese  letztere  befähigt  ihn,  sich
gegenüber  jeder  der  unzähligen  Situationen  in  pathologischen  Zuständen
die  richtige  Vorstellung  zu  machen,  im  einzelnen  Falle  aus  seiner  wissenschaftlichen
  Beurteilung  und  Auffassung  heraus  das  Richtige  zu  treffen
und  so  nicht  schematisch  nach  einem  vorgefaßten  und  eingelernten
allgemeinen  Heilplan,  sondern  nach  einem  für  die  jeweiligen  individucllen
  Verhältnisse  wissenschaftlich  aufgebauten  System  seine
therapeutischen  Anordnungen  zu  treffen.  Dazu  kommt  noch,  daß
gerade  für  den  Arzt  in  seiner  Stellung  als  Berater  und  Vertrauensmann
  von  Familien  und  einzelnen  der  ethische  und  psychische  Einfluß,
den  er  ausüben  soll,  ein  wichtiger  Faktor  ist,  beides  Kigenschaften,
die  gleichfalls  eine  umfassende  Bildung  erfordern.  Dieser  Grundsatz,
dat  der  ärztliche  Beruf  in  gleichem  Maße  ein  gelchrter  wie  ein  technischer
  ist,  beherrscht,  wie  gesagt,  die  gesamte  Ausbildung  der  Ärzte,
wie  sie  im  Deutschen  Reiche  üblich  ist.

In  dem  Unterrichte  des  deutschen  Mediziners  und  in  den  Anforderungen,
  die  an  ihn  gestellt  werden,  damit  er  die  Approbation
als  Arzt  für  das  Deutsche  Reich  erlangen  kann,  sind  durch  die
Prüfungsordnung  für  Ärzte  vom  28.  Mai  1901  große  Veränderungen
gegenüber  den  früheren  Vorschriften  eingetreten.  HKinerseits  die
mächtigen  Fortschritte,  welche  die  medizinische  Wissenschaft  auf  allen
Gebieten  im  letzten  Jahrzehnt  gemacht  hat,  andererseits  die  schr  erhöhten
  Anforderungen,  welche  Staat,  Gemeinden  und  Privatpatienten
sowie  besonders  auch  die  im  Deutschen  Reiche  so  ungemein