128  Lehrgebiet  und  L.ehrbetrieb.

ausgebildete  soziale  Gesetzgebung  mit  ihrem  hochentwickelten
Krankenkassen-  und  Invaliditätswesen  an  den  Arzt  stellen,  machten
es  zur  gebieterischen  Forderung,  die  bisher  übliche  medizinische  Ausbildung
  zu  erweitern  und  demgemäß  die  Studienzeit  zu  verlängern.
Die  Veränderungen,  welche  in  dieser  Bezichung  gegenüber  den  früheren
Bestimmungen  eingetreten  sind,  betreffen  fast  alle  Einzeldisziplinen
der  Medizin,  ja  sogar  bereits  die  Vorbildung,  die  von  dem  Studierenden
  der  Medizin  bei  seinem  Übertritt  von  der  höheren  Schule
zur  Universität  verlangt  wird.

Is  soll  daher  im  folgenden  geschildert  werden,  wie  der  Studiensang
  des  Mediziners  sich  nach  diesen  neuen  Bestimmungen  vollzieht.
Allerdings  wird  es  dabei  an  manchen  Punkten  nicht  möglich  sein,  hier
bereits  die  definitive  Gestaltung  der  betreffenden  Organisation  zu
veben,  da  in  dem  Augenblick,  wo  dieses  geschrieben  wird,  manche
wichtige  Fragen  sich  noch  im  Stadium  der  Beratung  befinden.

Was  zunächst  die  Vorbildung  der  Mediziner  betrifft,  so  war
früher  eine  der  Zulassungsbedingungen  zu  den  ärztlichen  Prüfungen
das  Zeugnis  über  die  erfolgreiche  Absolvierung  eines  humanistischen
deutschen  Gymnasiums.  Andererseits  besitzen  wir  im  Deutschen
Reiche  neben  den  humanistischen  noch  die  Realgy'mnasien  und  Oberrealschulen.
  In  allen  diesen  drei  höheren  Schulen  bedarf  es  cines
ncunjährigen  Besuches,  che  das  Zeugnis  der  Reife  an  ihnen  erlangt
wird.  Betrefls  der  verschiedenen  L.ehrpläne  dieser  Schulen  kann  ich
auf  Band  II  dieses  Werks  verweisen.  Der  wesentliche  Unterschied
zwischen  ihnen  besteht  darin,  daß,  wie  schon  der  Name  sagt,  das
humanistische  Gymnasium  größeren  Nachdruck  auf  die  altklassischen
Studien  legt,  während  am  Realgymnasium  Griechisch  überhaupt
nicht  gelehrt  wird,  dafür  aber  auf  die  neueren  Sprachen  sowie  auı
Mathematik  und  die  Naturwissenschaften,  besonders  Physik  und  Chemie,
bedeutend  mehr  Lehrstunden  verwendet  werden,  als  am  humanistischen
Gymnasium.  In  der  Oberrealschule  ist  auch  das  Latein  durch  andere
I.chrfächer  ersetzt.

Die  Vertreter  der  Realgymnasien  befürworteten  nun  seit  Jahren,
daß  die  Abiturienten  dieser  Anstalten  zum  medizinischen  Studium
zugelassen  würden.  Indessen  erhob  sich  anfangs  in  ärztlichen  Kreisen
regen  diesen  Wunsch  lebhafter  Widerspruch,  hauptsächlich  mit  der
Begründung,  dafs  alles  vermieden  werden  müsse,  was  das  Änschen
der  Ärzte  als  Angehörige  der  gelchrten  Stände  zu  schmälern  imstande
sei.  Als  eine  solche  Schmälerung  müsse  aber  der  Versuch  betrachtet
werden,  die  Zöglinge  einer  für  die  übrigen  gelehrten  Stände,  also