Die  medizinische  Fakultät.  139

von  Spezialisten  während  des  Universitätsstudiums  freizuhalten.  Alle
Disziplinen  sollen  organisch  ineinander  greifen,  und  von  diesem
Gesichtspunkte  aus  wird  die  innere  Medizin  als  die  Mutter  aller
übrigen  praktisch-klinischen  Fächer  betrachtet.

Der  Lehrbetrieb  in  der  inneren  Medizin  zerfällt  in  den
Besuch  der  klinischen  Vorlesungen  und  in  die  Teilnahme  an
praktischen  Kursen.  Die  klinische  Vorlesung  ist  die  Zentralstelle
  für  Erlernung  der  gesamten  Disziplin,  die  Kurse  dienen  nur
als  Ergänzung  der  Klinik,  um  den  Studierenden  die  Möglichkeit
zu  geben,  sich  die  klinischen  Untersuchungsmethoden  durch  eigene
Übung  vollständig  anzueignen.  Die  Art  der  klinischen  Vorlesung
schwankt  natürlich  an  den  einzelnen  Universitäten  je  nach  der  Individualität
  des  Lehrers,  doch  ist  allgemein  das  Prinzip  festgehalten,
daß  in  jeder  klinischen  Vorlesung  möglichst  mehrere  Kranke  vorgestellt
  werden,  wobei  am  Krankenbett  Anamnese,  Ätiologie,  die
genaue  klinische  Untersuchung,  Diagnose,  Differentialdiagnose,  Progsnose
und  einzuschlagende  Therapie  erörtert  werden.  Im  Anschluß  daran
folgt  eine  Besprechung  der  betreffenden  Krankheit,  der  dabei  möglichen
  Komplikationen  und  Nachkrankheiten,  mit  Berücksichtigung  der
topographisch-anatomischen,  physiologischen,  pathologisch-anatomischen
resp.  bakteriologischen  Verhältnisse.  Bei  der  Auswahl  der  klinisch
vorzustellenden  Kranken,  über  welche  genaue  l.isten  geführt  werden,
wird  darauf  geachtet,  daß  innerhalb  eines  Studienjahres  möglichst  alle
für  den  Arzt  wichtigen  Krankheiten  wenigstens  einmal  zur  ausführlichen
klinischen  Vorstellung  und  Besprechung  kommen.  Gelegentlich  der  Vorstellung
  eines  jeden  Kranken  wird  ein  Studierender  als  sogenannter
Praktikant  aufgerufen.  Dieser  begibt  sich  an  das  Krankenbett  und
nimmt  nun  unter  Leitung  des  Dozenten  die  Anamnese  auf,  untersucht
  den  Kranken  und  stellt  die  Diagnose.  Über  diese  Tätigkeit
erhält  der  betreffende  Studierende  am  Ende  des  Semesters  cin  Testat,
den  sogenannten  Praktikantenschein.  Für  die  Zulassung  zur  Staatsprüfung
  ist  der  Nachweis  erforderlich,  daß  er  mindestens  zwei  Halbjahre
  in  dieser  Art  als  Praktikant  an  der  Klinik  teilgenommen  hat.
Der  Praktikant  soll  den  Patienten,  bei  dem  er  praktiziert  hat,  auch
in  der  Folgezeit  während  seines  Krankenhausaufenthaltes  besuchen
und  beobachten.  Auf  diese  Weise  soll  jeder  Studierende  unter
Leitung  und  Aufsicht  sich  von  dem  Krankheitsverlauf  und  von
der  Wirkung  der  eingeschlagenen  Therapie  durch  Augenschein  überzeugen.
  Tritt  bei  einem  der  klinisch  vorgestellten  Patienten  der  Tod
ein,  so  ist  es  an  manchen  Universitäten  üblich,  daß  die  Studierenden