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und  sich  so  schon  auf  der  Universität  eine  nicht  unbedeutende  greburtshilfliche
  Erfahrung  aneignen  können.

Die  vierte  Klinik,  deren  Besuch  durch  die  Prüfungsordnung
vorgeschrieben  ist,  ist  diejenige  für  Augenkrankheiten.  In  dieser
Spezial-Klinik  wird  bei  der  Ausbildung  das  Ziel  erstrebt,  daß  der
Studierende  die  für  jeden  praktischen  Arzt  wichtigen  Kenntnisse  über
Augenkrankheiten  sich  aneignet.  Bei  den  vielseitigen  engen
Beziehungen  zwischen  Veränderungen  des  Augenhintergrundes  und
allgemeinen  Krankheitserscheinungen  ist  noch  speziell  vorgeschrieben,
daß  der  Studierende  sich  mit  der  Untersuchung  mittels  des  Augenspiegels
  vertraut  gemacht  haben  muß.  Fs  werden  deshalb  an  jeder
Universität  noch  besondere  praktische  Augenspiegelkurse  abgehalten.


Fine  schr  wichtige  Erweiterung  hat  der  medizinische  Unterricht
dadurch  erfahren,  daß  nach  der  neuen  Prüfungsordnung  auch  der
Besuch  und  das  Praktizieren  in  einer  psychiatrischen  Klinik
vorgeschrieben  ist.  Die  Zunahme  der  Geisteskrankheiten  sowie  die
Tatsache,  daß  die  Frühdiagnose  derselben  sehr  häufig  sowohl  therapeutisch
  wie  besonders  auch  juridisch  wichtig  ist,  haben  es  unabweislich
  gemacht,  daß  jeder  Arzt  über  ein  genügendes  Maß  von
Kenntnissen  in  der  Psychiatrie  verfügen  muß.  Dem  ist  in  den
Unterrichtsgange  des  deutschen  Mediziners  jetzt  Rechnung  getragen,
indem  er  die  psychiatrische  Klinik  während  mindestens  eines  Halbjahres
  besucht  haben  muß.  Die  Unterrichtsmethode  in  ihr  schließt
sich  eng  an  die  oben  bei  Besprechung  des  Unterrichts  in  der  inneren
Klinik  gegebene  Darstellung  an.

Wenngleich,  wie  schon  oben  hervorgehoben,  die  gesamte  an
deutschen  Universitäten  übliche  medizinische  Ausbildung  nach  dem
Grundsatz  angeordnet  ist,  daß  sie  in  allen  Disziplinen  eine  gleichmäßige
  und  für  die  Bedürfnisse  des  allgemein  praktischen
“Arztes  berechnet  sein  soll,  so  hat  sich  doch  die  Notwendigkeit  herausgestellt,
  daß  auch  jeder  Arzt  und  nicht  nur  der  Spezialist  über  ein
gewisses  Maß  von  Spezialkenntnissen  in  der  Medizin  verfügen  muß.
Denn  jeder  Arzt  muß  vorkommendenfalls  rechtzeitigr  zu  erkennen
vermögen,  wo  eine  spezialistische  Behandlung  nötig  ist,  und  andererseits
  sind  schr  viele  Ärzte,  besonders  die  auf  dem  Lande  praktizierenden,
häufig  nicht  in  der  l.agc,  immer  einen  geeigneten  Spezialisten  zum
Konsilium  heranziehen  zu  können.  Von  diesen  Erwägungen  ausgehend,
  wird  von  jedem  Studierenden  nunmehr  zrefordert,  daß  er
mindestens  ein  halbes  Jahr  lang  die  Klinik  für  Hals-  und  Nasen-,