Die  medizinische  Fakultät.  145

diejenige  für  Ohren-  sowie  die  für  Haut-  und  Geschlechts-Krankheiten
  regelmäßig  besucht  hat.  Den  soeben  gegebenen  Auseinandersetzungen
  entsprechend  ist  der  Unterricht  in  diesen  Kliniken
so  geregelt,  daß  er  vor  allem  die  Bedürfnisse  des  praktischen  Arztes
im  Auge  behält,  sich  also  von  jeder  Ausbildung  von  Spezialisten  in
diesen  Fächern  fernhält.  Die  Aneignung  der  nötigen  praktischen
Kenntnisse  und  technischen  Fertigkeiten  in  den  genannten  Disziplinen
vermitteln  wiederum  die  betreffenden  praktischen  Übungskurse.*)

Die  ausgebreitete  soziale  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches
erfordert  in  überaus  zahlreichen  Fällen,  beispielsweise  bei  Fntschädigungsfragen
  infolge  Unfallverletzung,  bei  Regelung  von  Krankenkassenangelegenheiten
  usw.,  die  Mitwirkung  des  Arztes  und  zwar
häufig  in  gutachtlicher  Form  vor  den  Gerichten.  Hierzu  kommt,  daß
die  deutschen  Gerichte  nicht  nur  allein  das  Recht  haben,  die  besonderen
  Gerichts-  und  beamteten  Ärzte  sondern  jeden  approbierten
Arzt  als  Sachverständigen  aufzufordern.  Diese  FKinrichtungen  stellen
an  den  Arzt  hinsichtlich  der  gerichtlich-medizinischen  Kenntnisse  und
der  Erfahrung  im  Abgeben  von  Gutachten  sehr  bedeutende  Ansprüche.
Es  hat  sich  deshalb  als  nötig  erwiesen,  auch  die  gerichtliche
Medizin  in  dem  Studiengange  noch  besonders  zu  berücksichtigen.
Deshalb  muß  jeder  Studierende  mindestens  ein  halbes  Jahr  lang  eine
Vorlesung  über  gerichtliche  Medizin  angehört  haben.  An  den  meisten
Hochschulen  wird  außerdem  in  den  Kliniken  die  Begutachtung  von
Unfallverletzungen  noch  besonders  geübt.

Treu  dem  Grundsatze,  daß  eine  der  vornehmsten  Aufgaben  des
Arztes  in  der  Prophylaxe  der  Krankheiten  besteht,  wird  von
dem  deutschen  Ärzte  eine  gründliche  Ausbildung  in  der  Hygiene
und  Bakteriologie  gefordert.  Diese  erstreckt  sich  vor  allem  darauf,
den  Studierenden  in  die  Ursache,  die  bakteriologische  Diagnose  und
Prophylaxe  der  ansteckenden  Krankheiten,  also  in  die  Lehre  von  den
pathogenen  Mikroorganismen  einzuführen,  ihm  die  nötigen  Kenntnisse
  über  die  Versorgung  mit  gesundem  Trinkwasser  und  anderen
Nahrungsmitteln,  über  die  Regelung  der  Abwässerbeseitigung,  über
Wohnungs-,  Kleidungs-  und  Schulhygiene  zu  geben,  kurz,  über
alle  die  Fragen,  die  für  ihn  späterhin  als  ärztlichen  Berater  von

*)  Die  eigentlich  spezialistische  Ausbildung  in  einer  medizinischen  Disziplin  wird
bis  jetzt  (&gt;.  unten  Absatz  über  die  geplanten  Akademien  für  praktische  Medizin)  ausschließlich
  durch  längeres  Verweilen  als  Assistenz-  oder  Volontärarzt  auf  der  betreffenden
Spezialklinik  bezw.  Poliklinik  erworben.

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich,  I.  10