Die  medizinische  Fakultät.  149

Akademie  verbundenen  Internat  Wohnung  und  Verpflegung  erhält.
Die  Studienkosten  werden  für  sie  von  der  Akademie  bestritten,  sic
erhalten  besondere  Nachhilfe  durch  zahlreiche  zu  der  Akademie
konmmandierte  Stabsärzte.  Die  Gegenleistung  seitens  der  Studierenden
besteht  nur  darin,  daß  sie  sich  verpflichten,  entsprechend  der  Länge
ihres  Aufenthalts  in  der  Akademie  eine  gewisse  Zeitlang  der  Armee
als  Sanitätsoffiziere  anzugehören.  Der  Hauptvorteil  indessen,  den  die
Studierenden  der  Kaiser  Wilhelms-Akademie  gegenüber  den  übrigen
Medizinern  genießen,  ist  die  scit  langem  übliche  Gepflogenheit,  daß
die  Angehörigen  der  Kaiser  Wilhelms-Akademie  nach  Beendigung
ihres  Universitätsstudiums  und  vor  Ablegung  der  ärztlichen  Staatsprüfung
  ein  Jahr  lang  als  Unterärzte  zum  Charite-Krankenhaus  in
Berlin  kommandiert  werden.  Dortselbst  verbleiben  sie  je  zwei  oder
drei  Monate  auf  jeder  cinzelnen  Klinik  bezw.  dem  Pathologischen
Institut.  Ihre  Tätigkeit  ist  daselbst  eine  rein  praktische.  Sie  untersuchen
  alle  Kranken,  führen  Krankenjournale  und  Diätzettel,  machen
du  jour-Dienst,  nehmen  unter  der  Kontrolle  der  Assistenten  die
chemischen  und  bakteriologischen  Krankenuntersuchungen  vor,  su
daß  sic  also  Gelegenheit  haben,  sich  während  dieses  Jahres  mit  den
praktischen  Betriebe  auf  jeder  einzelnen  Klinik  vertraut  zu  machen.
Diese  Einrichtung  hat  sich  so  schr  bewährt,  daß  sich  die  Überzeugung
von  der  Notwendigkeit,  für  alle  übrigen  Mediziner  eine  derartige
Hinrichtung  zu  treffen,  herausgebildet  hat.

Diesem  Bedürfnisse  soll  nun  mit  der  für  alle  angehenden  Ärzte
obligatorischen  Einführung  des  sogenannten  praktischen  Jahres  nachgekommen
  werden.  Die  Hauptschwicrigkeit  für  die  Einrichtung  des
praktischen  Jahres,  während  dessen,  wie  gesagt,  der  Praktikant  unter
der  l.eitung  cines  autoritativen  und  allgemein  anerkannten  Praktikers
stehen  soll,  schien  in  der  Auswahl  der  für  diesen  Zweck  geeigneten
Krankenanstalten  zu  bestehen.  Indessen  ließ  sich  diese  Schwierigkeit
leichter  überwinden,  als  man  anfangs  glaubte.  Besitzen  doch  die
zahlreichen  großen  Städte  des  Deutschen  Reiches  musterhaft  eingerichtete
  Krankenanstalten,  an  deren  Spitze  fast  ausschließlich  hervorragende
  Mediziner,  zum  Teil  frühere  Angehörige  des  l.ehrkörpers
von  Universitäten  stehen.  Die  Ermächtigung  zur  Aufnahme  von  Praktikanten
  soll  nur  an  bestimmte  Krankenanstalten  crteilt  werden.*)
Weiter  soll  die  Höchstzahl  von  Praktikanten,  welche  an  einer  autori-*)

  Inzwischen  ist  das  Verzeichnis  der  Krankenanstalten  und  medizinischen  Institute

des  Deutschen  Reiches,  welche  das  Recht  haben,  Praktikanten  zwecks  Ableistung  des
praktischen  Jahres  aufzunehmen,  amtlich  veröffentlicht  worden.