Die  medizinische  Fakultät.  153
b)  Ärztliches  Fortbildungswesen.

Das  ärztliche  Fortbildungswesen  im  Deutschen  Reiche  verdankt
seine  Begründung  Ihrer  Majestät  der  hochseligen  Kaiserin
Friedrich.  Diese  alle  geistigen  Interessen  so  sehr  fördernde  Fürstin
gab  die  Anregung,  unentgeltliche  Fortbildungskurse  für  die  deutsche
Ärzteschaft  ins  Leben  zu  rufen.  Zwecks  Verwirklichung  dieses
Gedankens  bildete  sich  im  Herbst  1900  unter  der  Mitwirkung  des
Königlichen  Preußischen  Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-
  und  Medizinalangelegenheiten  das  Zentralkomitce
für  das  ärztliche  Fortbildungswesen,  das  in  Berlin  seinen  Sitz
hat.  Ebenso  wie  für  die  Durchführung  des  praktischen  Jahres  hatte
man  im  Deutschen  Reiche,  speziell  in  Preußen,  auch  für  die  Art
der  Organisation  des  ärztlichen  Fortbildungswesens  cin  Vorbild  in
dem  bereits  bestehenden  Fortbildungswesen  für  Militärärzte
und  Medizinalbeamte.  Für  die  Fortbildung  dieser  beamteten
Ärzte  hatte  die  Staatsverwaltung  schon  seit  langen  Jahren
dadurch  gesorgt,  daß  für  sie  von  Zeit  zu  Zeit  an  den  größeren
wissenschaftlichen  Instituten  und  Kliniken  der  deutschen  Hochschulen
  unentgeltliche  Fortbildungskurse  abgehalten  wurden.  Die
Dauer  dieser  Kurse  beträgt  gewöhnlich  ca.  4  Wochen.  Die
Organisation  ist  so  getroffen,  daß  jeder  beamtete  Arzt  der  Militärund
  Zivilverwaltung  während  sciner  aktiven  Tätigkeit  nichrmals  ein
Kommando  zu  einen  Fortbildungskurse  erhält.  In  Preußen  verteilen
sich  diese  Kurse  für  beanttete  Ärzte  auf  die  Universitätsinstitute.  In
Bayern  besteht  zu  diesem  Zwecke  für  die  Sanitätsofhziere  cine  ständige
besondere  Einrichtung,  der  sogenannte  Operationskurs  zu  München,
Er  umfaßt  neben  Feldsanitätswesen,  Chirurgie,  innere  Medizin,
Psychiatrie,  Hygiene,  Augen-  und  Ohrenheilkunde.

Abgeschen  von  diesen  Kursen  ist  für  Militärärzte  und  in  beschränkterer
  Weise  auch  für  die  beamteten  Ärzte  der  Zivilverwaltung
im  gesamten  Deutschen  Reiche  die  Einrichtung  getroffen,  daß  eine
Anzahl  derselben  auf  längere  Zeit,  oft  mehrere  Jahre,  als  Assistenten
an  die  großen  medizinischen  Institute  abkommandiert  werden.  Dieses
Fortbildungswesen  der  beamteten  Ärzte  hat  sich  so  schr  bewährt,
daß  es  in  jeder  Beziehung  den  Zentralkomitee  für  das  ärztliche  Fortbildungswesen
  in  Preußen  als  Vorbild  für  seine  Bestrebungen  zugunsten
  der  praktischen  Ärzte  dienen  könnte.

Als  das  Zentralkomitee  seine  Tätigkeit  begann,  fand  cs  in  dieser  Bezichung
  ein  großes,  ja,  wir  dürfen  wohl  behaupten,  cin  fast  unbearbeitetes