160  Lehrgebiet  und  T.ehrbetrieb.

Bei  der  außerordentlich  großen  Ausdehnung  des  Bereichs  der
modernen  philosophischen  Fakultät  und  bei  der  zunehmenden  Verschiedenheit
  der  Anschauungen  der  Vertreter  der  humanistischen  und
der  realistischen  Wissenschaften  ist  die  Frage  mehr  und  mehr  in  den
Vordergrund  getreten,  ob  nicht  eine  Zerlegung  der  Ricsenfakultät  in
wenigstens  zwei  selbständige  Teile  zweckmäßig  sei.  An  einigen
Universitäten  ıst  das  bereits  geschehen:  zuerst  in  Tübingen,  wo  schon
1863  neben  der  humanistischen  Fakultät,  die  den  Namen  „philosophische“
  behielt,  eine  „naturwissenschaftliche“  (zu  der  auch  die
mathematischen  Fächer  gehören)  errichtet  wurde.  In  Straßburg  wurde
bei  der  Neugründung  der  Universität  1872  der  philosophischen  Fakultät
ebenfalls  eine  „mathematische  und  naturwissenschätftliche"  zur  Seite
gestellt,  und  auch  in  Heidelberg  hat  sich  eine  „naturwissenschaftlichmathematische“
  von  der  philosophischen  Fakultät  abgezweigt.  An
den  bayerischen  Universitäten  ist  die  philosophische  Fakultät  in  zwei
selbständige  Scktionen  geteilt.  An  den  übrigen  Universitäten  und
namentlich  an  allen  preußischen  ist  die  Einheit  der  philosophischen
Fakultät  bisher  aufrecht  erhalten  worden,  obwohl  es  an  Reibungen,
namentlich  wegen  der  Promotionsbedingungen,  nicht  gefehlt  hat.
Nur  in  Marburg  besteht  cine,  äußerlich  allerdings  nicht  kenntlich
gemachte  Teilung  in  zwei  Sektionen,  die  in  Promotionsangelegenheiten
selbständig  sind.

Auch  die  staatswissenschaftliche  Fakultät  in  Tübingen  und  die
staatswirtschaftliche  in  München  können  wenigstens  teilweise  als
Abzweigungen  der  philosophischen  Fakultät  betrachtet  werden,  da  die
Mehrzahl  der  zu  ihnen  gehörenden  Fächer  sich  an  den  meisten  anderen
Universitäten  in  dieser  letzteren  Fakultät  finden.  Die  Tübinger
Fakultät,  1881  ebenfalls  als  staatswirtschaftliche  bezeichnet,  wurde
schon  1817  gegründet;  sie  umfaßt  zwei  ordentliche  Professuren  für
die  wirtschaftlichen  Staatswissenschaften,  zwei  für  Forstwissenschaft,
eine  für  Landwirtschaft,  außerdem  aber  auch  drei  für  Verwaltungsrecht,
  Staatsrecht  und  andere  Zweige  des  öffentlichen  Rechts.  In
der  staatswirtschaftlichen  Fakultät  in  München  ist  außer  der  Volkswirtschaftslehre,
  Finanzwissenschaft  und  Statistik  nur  die  Forstwissenschaft
  nebst  einigen  naturwissenschaftlichen  Fächern  vertreten.  An
einigen  Universitäten  (in  Münster,  Würzburg  [wo  von  1822  bis  1878  eine
besondere  staatswissenschaftliche  Fakultät  bestand],  Freiburg  und  Straßburg)
  sind  übrigens  die  wirtschaftlichen  Staatswissenschaften  der  „rechtsund
  staatswissenschaftlichen“  Fakultät  zugeteilt.

Die  abgezweigten  Fakultäten  verleihen  ebenfalls  einen  Doktor-