Philosophische  Fakultät:  Klassische  Philologie.  177

Weg  zum  Berufe  und  zur  Anstellung  an  Schulen  eröffnet  und  demnach
  den  Bestand  an  Wissen  darlegen,  vor  allem  aber  lebendige
Sprachkenntnis,  Textverständnis,  Umfang  und  Intensität  der  Lektüre
nachweisen  soll.  Die  Bestimmungen  gehen  für  das  Doktorexamen
sarnicht,  für  das  Staatsexamen  nur  soweit  ins  Einzelne,  daß  dem
Kandidaten  die  wichtigsten  Gesichtspunkte  angegeben  werden.
Promotions-  und  Staatsprüfung  haben  nur  insofern  etwas  miteinander
scmein,  als  der  Staat  als  wissenschaftlichen  Ausweis  die  von  einer
Fakultät  angenonmene  Dissertation  gelten  läßt;  und  als,  bei  normalen
Verhältnissen,  die  Examinatoren  hier  wie  dort  dieselben  Personen
sind.  Dies  letzte  Moment  ist  von  entscheidender  Wichtigkeit.  Denn
die  Zufälligkeiten  und  Unberechenbarkeiten,  die  mit  jedem  Examen
verbunden  sind,  die  von  äußeren  Umständen  wie  von  den  Persönlichkeiten
  des  Examinanden  und  des  FExaminators  abhängen  können,
machen  jedes  Urteil  unsicher,  das  nicht  durch  eine  außerhalb  des
Prüfungslokals  gewonnene  Überzeugung  von  den  Eigenschaften  und
Kenntnissen  des  Kandidaten  gestützt  wird.  Auch  in  dieser  Hinsicht
ist  das  Examen  nur  der  natürliche  Abschluß  der  vorhergegangenen
Arbeit.  Jeder  Kandidat  hat  es  in  der  Hand,  sich  von  seinen  Lehrern
prüfen  zu  lassen;  und  die  Folgerung  liegt  auf  der  Hand,  dafs  jede
Fxameneinrichtung,  die  den  Kandidaten  zwingt  sich  von  Fremden
prüfen  zu  lassen,  wenigstens  auf  dem  hier  betrachteten  Gebiet  unzweckmäßig
  ist.

Diese  ganze  Darlegung  hat  sich  auf  den  um  das  philologische
Seminar  konzentrierten  Unterricht  beschränkt.  Fs  folgt  aus  dem
Begriffe  der  philologischen  Wissenschaft  und  bedarf  keiner  besonderen
Erörterung,  daß  die  Ausbildung  keines  Philologen  vollständig  ist,  der
sich  nicht  mit  Archäologie  beschäftigt  hat.  Aber  die  Bedingungen
des  archäologischen  Unterrichtsbetriebes  sind  naturgemäß  von  so
eigner  Art,  dafs  von  diesen  hier  zu  reden  nicht  unternommen  werden
konnte.  Leichter  fügt  sich  dem  hier  Dargelegten  ein,  was  von  dem
Betriebe  der  alten  Geschichte,  der  allgemeinen  Sprachwissenschaft  und
anderer  akademisch  gesonderter,  in  den  Kreis  des  Philologen  gehöriger
Fächer  zu  sagen  wäre.*)

*)  Besondere  Ordinariate  für  Archäologie  und  für  alle  Geschichte,  die  früher  nur
an  den  größten  Universitäten  bestanden,  sind  in  den  letzien  Jahrzehnten  auch  an  den
meisten  anderen  errichtet  worden.  In  Preußen  wird  nur  in  Königsberg  die  Archäologie
noch  durch  einen  ordentlichen  Professor  vertreten,  der  auch  cigentlich  philologische  Vorlesungen
  hält.  In  Münster  besteht  für  dieses  Fach  nur  ein  Extraordinariast.  Ebenso  in
Erlangen,  jetzı  auch  in  Jena,  nachdem  ein  ordentlicher  Honorarprofessor  seine  Vorlesungen

Das  Unuterrichiswesen  im  Deutschen  Reich.  1.  12