Philosophische  Fakultät:  Geschichte.  2309

humanistischen  Disziplinen  haben  große  Gebietsstücke  der  Geschichte
für  sich  entdeckt  und  okkupiert.  Fast  das  gesamte  geistige  Leben
der  Vergangenheit  ist  Gegenstand  gesonderter  Einzelwissenschaften
geworden  und  wird  mit  diesen  an  den  Universitäten  behandelt.  Die
Theologen  lesen  die  Geschichte  der  Religionen,  des  Islam,  des
Buddhismus,  häufiger  die  jüdische  Geschichte,  in  regelmäßigen  Kursen
die  Geschichte  der  christlichen  Kirche.  Die  Kirchengeschichte  der
apostolischen  Zeit,  des  Altertums,  des  Mittelalters,  der  Neuzeit  und
des  XIX.  Jahrhunderts  gehören  zu  dem  festen  Programm  aller
theologischen  Fakultäten.  Ebenso  regelmäßig  werden  an  allen
Universitäten  von  den  Juristen  Vorlesungen  über  römische  und  deutsche
Rechtsgeschichte  gehalten,  von  den  Nationalökonomen  über  Finanzund
  Wirtschaftsgeschichte.  Literatur-  und  Kunstgeschichte  erweitern
sich  von  der  Künstlergeschichte  zu  allgemeineren  Darstellungen  der
inneren  und  äußeren  Kultur  einzelner  Perioden.  Philosophen  lesen
die  Geschichte  der  Pädagogik  und  des  Unterrichts,  und  neben  der
Darstellung  der  großen  Systeme  geben  auch  sie  gelegentlich  ein  Bild
von  den  Wandlungen  der  Weltanschauung  in  der  Popularphilosophie.
Hätte  die  Militärwissenschaft  einen  Platz  auf  unseren  Hochschulen,
so  würde  man  auch  von  ihren  Vertretern  die  gesonderte  Behandlung
der  Kricgsgeschichte,  die  jetzt  auf  den  geschlossenen  Kriegsakademien
gelehrt  wird,  vernehmen.  Die  Musikgeschichte  hat  wenigstens  an
vielen  Universitäten  ihre  Pflege  in  regelmäßigen  Vorlesungen.

Aus  dieser  zunehmenden  Bereicherung  und  Aufteilung  der
historischen  Wissenschaft  hat  sich  mit  Notwendigkeit  eine  nähere
Präzisierung  der  Geschichte  als  Fachwissenschaft  und  eine  Verengung
des  Kreises  ihrer  Adepten  ergeben.

Unzweifelhaft  hat  von  alters  her  und  bis  heute  alle  bedeutende
Geschichtsbetrachtung  an  die  großen  öffentlichen  Angelegenheiten
angeknüpft,  mochten  dieselben  nun  mehr  sakral  oder  mehr  bürgerlich
bestimmt  sein.  Als  aber  die  neuere  Zeit  in  jenen  Einzeldisziplinen
neben  der  politischen  Geschichte  auch  die  Geschichte  des  geistigen
Lebens,  der  L.iteratur,  der  Kunst,  der  Wirtschaft,  des  Privatrechts  und
der  sogenannten  Altertümer  geschaffen  hatte,  ergab  sich  doch  die
Frage,  wie  der  Historiker  sich  zu  dieser  ungeheueren  Erweiterung  des
Stoffes  zu  stellen  habe.  Es  entstand  ein  Streit  über  das  cigentliche
Arbeitsgebiet  der  Geschichte.  Auf  der  einen  Seite  wurde  man
geneigt,  die  bunte  Fülle  der  Ideen,  die  von  den  historisch  gerichteten
Geisteswissenschaften  ausstrahlten,  sozusagen  als  das  Spektrum  des
reinen  Lichtes  der  Geschichte  zu  betrachten,  ihre  Einheit  als  Kultur-Das

  Unterrichtiswesen  im  Deutschen  Reich,  1  14