Philosophische  Fakultät:  Staaiswissenschäften.  221

allein  jene  Fächer  auch  bei  den  Staatsprüfungen  vorkämen.  Diese
Erwägungen  haben  ihre  Berechtigung;  jedoch  darf  man  andererseits
nicht  übersehen,  daß  die  wirtschaftlichen  Staatswissenschaften  nach
Charakter  und  Methode  von  der  Rechtswissenschaft  wesentlich
verschieden  sind.  Sie  sind  ihrer  Natur  nach  nicht  deduktiv,  sondern
induktiv;  sie  haben  nicht  die  Aufgabe,  aus  ihrem  Stoff  allgemeine
Begriffe  abzuleiten  und  diese  in  ein  logisches  System  einzuordnen,
sondern  sie  sollen  den  kausalen  Zusammenhang  der  erfahrungsmäßigen
  Erscheinungen  untersuchen  und  diesen  in  allgemeinen  Sätzen
ausdrücken.  Die  Begriffe  dienen  ihnen  nur  zur  zusammenfassenden
Bezeichnung  gewisser  Gruppen  von  Erscheinungen,  nicht  aber,  um
Schlüsse  daraus  zu  ziehen,  und  bei  der  Abgrenzung  der  Begriffe
können  sie  einfach  nach  Zweckmäßigkeitsgründen  verfahren.  Der
Begriff  des  Geldes  z.  B.  kann  enger  oder  weiter  gefaßt  werden,  für
die  Volkswirtschaftslehre  aber  kommt  es  vor  allem  darauf  an,  was  als
Geld  wirkt,  insbesondere  bei  der  Preisbildung.  Auch  die  wirtschaftliche
  Gesetzgebung  wird  in  der  Volkswirtschaftslehre  unter  einem
ganz  anderen  Gesichtspunkt  behandelt,  wie  in  dem  wirtschaftlichen
Verwaltungsrecht,  nämlich  wesentlich  kritisch  und  politisch,  mit  Rücksicht
  auf  ihre  Zweckmäßigrkeit  und  ihre  erfahrungsmäßig  zu  erforschende
  Wirkung.  So  stehen  die  Wirtschaftswissenschaften  hinsichtlich
  ihrer  Methode  den  historischen  Wissenschaften  und  selbst
den  Naturwissenschaften  näher,  als  der  Rechtswissenschaft.  Ihrem
Stoffe  nach  aber  bilden  sie  eine  notwendige  Ergänzung  der  letzteren,
denn  sie  lehren  die  sachliche  Seite  der  gesellschäftlichen  Beziehungen
kennen,  die  im  Vermögensrecht  ihre  Ordnung  finden.  Die  Frage
aber,  welcher  Fakultät  sie  zuzuweisen  scien,  hat  im  ganzen  nur  eine
untergeordnete  Bedeutung.

Das  Studium  der  wirtschaftlichen  Staatswissenschaften  hat  an
deutschen  Universitäten  erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts
  einen  bedeutenden  Aufschwung  genommen.  Um  die  Mitte
der  fünfziger  Jahre  waren  sie  an  keiner  Universität  durch  mehr  als
ein  Ordinariat  vertreten,  in  Bonn  sogar  nur  durch  einen  außerordentlichen
  Professor,  da  Dahlmann,  wenn  er  auch  über  „Politik“  las,  nicht
als  Nationalökonom  anzusehen  war.  Gegenwärtig  aber  finden  wir  in
Berlin  und  München  drei  ordentliche  Professuren,  an  den  übrigen
Universitäten  aber  mit  Ausnahme  von  Breslau  (wo  jedoch  früher
ebenfalls  zwei  Ordinarien  Ichrten),  Greifswald,  Marburg,  Würzburg,
Erlangen,  Gießen,  Jena  und  Rostock  je  zwei  Ordinariate.  Fermer
gehören  in  Berlin  zwei  ordentliche  Honorarprofessoren  (Statistiker;