Philosophische  Fakultät:  Staatswissenschaften.  337

namentlich  in  Berlin,  l.eipzig,  Kiel  gehalten  werden,  sind  hier  zu  erwähnen.


Als  Studierende  der  Staatswissenschaften  stehen,  wie  schon  oben
bemerkt,  in  erster  Reihe  die  Juristen.  Wenn  aber  auch  die  Unentbehrlichkeit
  einer  volkswirtschaftlichen  Vorbildung  für  den  Rechtsanwalt
  wie  für  den  Richter  kaum  bestritten  werden  dürfte,  so  ist  doch
das  Maß  von  Kenntnissen,  das  die  Studierenden  bei  ihrem  Abgange
von  der  Universität  wirklich  mitnehmen,  bei  sehr  vielen  entschieden
unzulänglich.  Es  nıuß  dies  namentlich  von  den  preußischen  Juristen
gesagt  werden,  weil  diese  sich  gar  zu  schr  durch  die  minimalen  Anforderungen
  beeinflussen  lassen,  die  im  ersten  Examen  in  der  Volkswirtschaftslehre
  an  sie  gestellt  werden.  In  den  süddeutschen  Bundesstaaten
  wird  auch  in  der  juristischen  Prüfung  —  ganz  abgesehen  von
der  „kameralistischen‘“  in  Württemberg,  Baden  und  früher  in  Hessen
(wo  sic  jetzt  in  verbesserter  Form  wieder  eingeführt  werden  soll;  —
weit  mehr  verlangt.  In  Baden  und  in  Hessen  z.  B.  gehört  die
Nationalökonomie  auch  für  die  Juristen  zu  den  Hauptfächern,  in
denen  sowohl  eine  mündliche  wie  eine  schriftliche  Prüfung  stattfindet.
  Auch  die  höheren  Verwaltungsbeamten  haben  in  Preußen
nicht  immer  cine  genügende  staatswissenschaftliche  Ausbildung,
und  die  Erkenntnis  dieser  Tatsache  hat  zur  Gründung  der
„Vereinigung  für  staatswissenschaftliche  Fortbildung‘  in  Berlin  geführt,
  die  vielleicht  den  Keim  einer  künftigen  „Verwaltungsakademie"
in  sich  trägt.

Neben  den  Juristen  machen  aber  auch  die  Historiker  in  manchen
staatswissenschaftlichen  Vorlesungen,  namentlich  solchen  mit  geschichtlichen
  Unterlagen,  einen  nicht  geringen  Teil  der  Zuhörcrschaft  aus.
Wennauch  dieEinseitigkeit  der  Marxschen  „materialistischen  Geschichtsauffassung“
  zutage  liegt,  so  ist  es  doch  unzweifelhaft,  dafs  auch
der  Verlauf  der  politischen  Entwicklungsgeschichte  der  Völker  in
seinen  inneren  Zusammenhängen  nicht  richtig  erkannt  und  beurteilt
werden  kann,  ohne  wissenschaftliche  Einsicht  in  die  bei  ihr  mitwirkenden
  ökonomischen,  namentlich  durch  Klasseninteressen  gegebenen
Triebkräfte.  Mit  Recht  ist  auch  in  den  neuen  preußischen  Lehrplänen
  für  die  höheren  Schulen  Berücksichtigung  der  Wirtschaftsgeschichte
  vorgeschrieben  worden,  und  demnach  müssen  sich  auch
die  künftigen  l.chrer  der  Geschichte  für  die  Erfüllung  dieser  Aufgabe
bei  ihren  Universitätsstudien  vorbereiten.

\uch  für  die  Studierenden  der  Landwirtschaft  bildet  die  theoretische
  und  praktische  Volkswirtschaftslehre  einen  Theil  ihres  Prü-