Philosophische  Fakultät:  Chemie.  269

renden  der  Chemie,  welche  ihre  Institute  besuchen,  ein  Zwischenexamen,
  das  sogenannte  „Verbandsexamen“  eingeführt  hat.  Dies
Examen  zerfällt  in  einen  praktischen  (auf  Nachweis  genügender
Übung  in  der  qualitativen  und  quantitativen  Analyse  gerichteten)
Teil  und  in  einen  theoretischen,  bei  dem  allgemeine  Kenntnisse  in
der  unorganischen  und  organischen  Chemie  verlangt  werden.  Das
Bestehen  dieses  Zwischenexamens,  über  welches  ein  Zeugnis  ausgestellt
  wird,  bildet  die  Voraussetzung  dafür,  daß  der  Studierende
zur  Anfertigung  einer  Promotionsarbeit  zugelassen  wird,  deren
Vorlegung  wiederum  die  Vorbedingung  zur  Ablegung  der  Doktorprüfung
  bildet.

Den  Doktorgrad  suchen  sich  alle  auf  der  Universität  ausgebildeten
  Chemiker  zu  erwerben,  nicht  nur  diejenigen,  welche  sich
später  der  Lehrtätigkeit,  sondern  namentlich  auch  diejenigen,
welche  sich  der  Praxis  widmen  wollen.  Die  letzteren  bilden  die
überwiegende  Mehrzahl  der  Chene-Studierenden.  Denn  die  Universitätslaboratorien
  betrachten  es  ebenso  wie  die  der  technischen
Hochschulen  als  ihre  Aufgabe,  die  Chemiker  für  die  praktischen
Zweige  der  Chemie  vorzubereiten.  Für  die  letztere  Kategorie  der
auf  der  Universität  vorgebildeten  Chemiker  gilt  die  Erwerbung  des
Doktorgrades  als  Ausweis  dafür,  daß  sie  sich  eine  sachgemäße  V\Vorbildung
  angeeignet  haben,  da  es  ein  allgemeines  Staatsexamen  für
Chemiker  nicht  gibt.  Nur  diejenigen,  welche  sich  später  als
Nahrungsmittel-Chemiker  betätigen  wollen,  haben  sich  einem
staatlichen  Exanıen  zu  unterwerfen,  das  in  zwei  Abschnitte,  nämlich
in  ein  (allgemeine  Kenntnisse  in  Chemie,  Physik  und  Botanik  voraussetzendes)
  Vorexamen  und  in  eine  Jlauptprüfung  zerfällt.
Die  Zulassung  zu  letzterer  (in  der  Spezialkenntnisse  in  dem  Fach
nachzuweisen  sind)  wird  außerdem  von  dem  Nachweis  abhängig
gemacht,  daf3  der  Kandidat  mindestens  1!:,  Jahr  an  einer  staatlichen
Anstalt  zur  technischen  Untersuchung  von  Nahrungsmitteln  tätig  gewesen
  ist.

Die  Chemiker,  welche  in  den  Schulen  ihr  Fach  unterrichten
wollen,  müssen  sich  der  allgemeinen  Lehramtsprüfung  unterziehen,
bei  welcher  sie  außer  der  I.chrbefähigung  für  Chemie  auch  die  für
andere  Zweige  der  Natunwissenschaft  oder  für  Mathematik  nachweisen
müssen.

Für  alle  Chemiker,  welche  sich  der  Doktorprüfung  oder  einer
der  genannten  Staatsprüfungen  unterzichen  wollen,  wird  ein  Triennium
  (von  dem  ein  Teil  auch  an  einer  technischen  Hochschul: