270  Lehrgebiet  und  Lehrbetrieb.

zurückgelegt  sein  kann)  als  Minimum  der  Studienzeit  gefordert.  Gewöhnlich
  dehnt  sich  aber  die  Studienzeit  länger,  im  Durchschnitt  wohl
auf  mindestens  7—B  Semester  aus.

Besonders  geregelt  sind  die  Studienverhältnisse  für  die  Studierenden
  der  Pharmazie,  welche  erst  nach  Absolvierung  einer  praktischen
  Lehrzeit  die  Universität  beziehen.  Man  verlangt  von  ihnen
nur  ein  dreisemestriges  Studium,  welches  gleichfalls  durch  cine  staatliche
  Prüfung  abgeschlossen  wird,  nach  deren  Bestehen  die  staatliche
„Approbation  als  Apotheker“  erteilt  wird.

Während  für  die  Zulassung  zu  allen  sonstigen  Prüfungen  die
Absolvierung  einer  Oklassigen  höheren  Schule  die  Vorbedingung  ist,
werden  die  Pharmazeuten  schon  auf  Grund  eines  Zeugnisses  für  die
Befähigung  zum  einjährigen  Militärdienst  zum  Studium  und  Staatsexamen
  zugelassen.

O.  Wallach.