XVI.  Landwirtschaft.

Im  Jahre  1727  errichtete  der  preußische  König  Friedrich
Wilhelm  I  an  den  Universitäten  Halle  und  Frankfurt  a.0.  die
ersten  L.chrstühle  für  Kameralwissenschaften  im  Deutschen  Reiche.
l.etztere  umfaßten  nicht  bloß  die  gesamte  Volks-  und  Staatswirtschaftslehre,
  sondern  auch  alle  Zweige  der  Privatwiırtschafts-Ichre,
  demnach  auch  die  l.andwirtschaftslehre  sowie  das  ganze
Gebiet  der  Technologie.  Wie  groß  das  Bedürfnis  nach  einer
solchen  Hinrichtung  war,  geht  am  deutlichsten  daraus  hervor,  dass
dieselbe  im  Laufe  des  18.  Jahrhunderts  an  fast  allen  übrigen  deutschen
Universitäten  ebenfalls  eingeführt  wurde.  In  der  Regel  gehörte  die
Kameralwissenschaft  zu  dem  Bereich  der  in  der  philosophischen
Fakultät  zusammengefatßsten  Disziplinen;  an  einzelnen  Universitäten
errichtete  man  aber  auch  besondere  kameralistische  bezw.  staatswirtschaftliche
  Fakultäten.  Viele  Kameralisten  des  18.  Jahrhunderts  haben
nicht  nur  regelmäßig  Vorlesungen  über  die  l.andwirtschaft  gehalten,
sondern  auch  mehr  oder  minder  umfangreiche  und  wertvolle  Bücher
über  dieselbe  veröffentlicht.  Beispielsweise  mögen  Joh.  Heinr.
Gottlob  von  Justi  und  Joh.  Beckmann  hier  erwähnt  werden.  Der
letztgenannte  gab  cin  kurzgefatßstes  l.chrbuch  der  T.andwirtschaäft
heraus  unter  dem  Titel  „Grundsätze  der  teutschen  l.andwirtschaft‘“,
von  welchem  bei  Lebzeiten  des  Verfassers  6  Auflagen  erschienen  (in
der  Zeit  von  1769  bis  1806).

Albrecht  Thaer  (1752—1828,,  der  Reformator  der  deutschen
l.andwirtschaft  und  Begründer  der  l.andwirtschaftsichre  als  einer
selbständigen  Wissenschaft,  erachtete  es  als  notwendig,  für  Landwirte
besondere  Hochschulen  oder  Akademien  einzurichten,  die  mit  einem
größeren,  zu  Demonstrations-  und  \Versuchszwecken  dienenden  Gutsbetriebe
  verbunden  seien.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  gründete
er,  mit  Unterstützung  der  preußischen  Regierung,  1806  die  landwirt-