296  l.ehrgebiet  und  Tehrbetrieb.

Dirigenten  steht.  Namen  und  Wirkungskreis  der  einzelnen  Institute
sind  bei  den  verschiedenen  Universitäten  zwar  nicht  ganz  identisch,
aber  doch  schr  ähnlich  und  durch  die  bereits  gemachten  Ausführungen
renürend  deutlich  charakterisiert.  Die  amtliche  Stellung  der  einzelnen
Institutsvorsteher  zu  einander  ist  ebenfalls  an  den  verschiedenen
Universitäten  eine  etwas  abweichende.  Die  vorhandenen  Unterschiede
sind  hauptsächlich  hervorgerufen  durch  die  historische  Entwicklung,
welche  der  landwirtschaftliche  Unterricht  an  jeder  einzelnen  Universität
in  einer  gerade  dieser  eigentümlichen  Weise  gehabt  hat.  Sie  sind
weniger  grundsätzlich  als  zufällig  und  werden  voraussichtlich  in
Zukunft  sich  immer  michr  ausgleichen.  In  der  Regel  ist  jeder
einzelne  Institutsdirigent  innerhalb  seines  Wirkungskreises  selbständig
  oder  doch  nahezu  selbständig.  Es  sind  aber  Einrichtungen
retroffen,  die  cs  ermöglichen,  den  gesamten  Unterricht  für  die  Landwirte
  nach  einem  einheitlichen  Plane  und  in  einer  den  Interessen  der
Studierenden  entsprechenden  Weise  zu  gestalten.  Solches  gilt  insbesondere
  auch  für  die  in  jedem  Senwester  zu  haltenden  Vorlesungen,
von  ihrem  Inhalt,  ihrer  Stundenzahl  und  Tagesstunde.  Vor  Schluß
eines  jeden  Semesters  wird  ein  Stundenplan  über  die  für  Landwirte
besonders  geeigneten  Vorlesungen  zusammmengestehlt  und  durch  den
Druck  vervielfältigt.

Die  Auswahl  und  Reihenfolge  der  in  den  einzelnen  Semestern
zu  haltenden  Vorlesungen  wird  nach  dem  Grundsatze  bestimmt,  daß
alle  für  das  Studium  der  Landwirtschaft  nötigen  Disziplinen  zum
mindesten  alle  zwei  Jahre  vinmal  zum  Vortrag  gelangen,  sodaß
das  ganze  Studium  in  vier  Semestern  absolviert  werden  kann.  Zu
einer  so  vollkommenen  Fachbildung,  wie  sie  für  das  später  zu  erwähnende
  landwirtschaftliche  Staatsexamen  verlangt  wird,  gehören
allerdings  6  Semester.

Gleich  wie  alle  übrigren  Universitätsstudenten  so  haben  auch  die
Landwirte  bezüglich  Auswahl  der  Art  und  Zahl  der  zu  hörenden
Vorlesungen  völlige  Freiheit;  sie  brauchen  auch  bloß  die  von  ihnen
angenommenen  Kollegia  oder  Übungen  zu  bezahlen.  Ein  Gesanthonorar,
  wie  cs  bei  den  landwirtschaftlichen  Akadenuen  üblich  ist,
existiert  bei  den  Universitätsinstituten  nicht.

Das  Studium  ist  ein  rein  wissenschaftliches,  eine  Beschäftigung
  mit  praktischen  landwirtschaftlichen  Arbeiten  findet  nicht  statt.
Voraussetzung  für  einen  erfolgreichen  Besuch  der  Universität  ist  daher,
daß  die  Studierenden  bereits  einige  Kenntnis  von  der  landwirtschaftlichen
  Praxis  besitzen.  Zu  einem  gründlichen  wissenschaftlichen