300  Leehrgebiet  und  1,chrbetrieb.

zulegen.  Das  Bedürfnis  hiernach  trat  hervor,  nachdem  die  Landwirtschaftskammern
  angefangen  hatten,  zur  Förderung  der  Vichzucht  in
ihrem  Bezirk  eigene  Beamte  unter  dem  Namen  „Tierzuchtinspektoren‘“
anzustellen.  Durch  die  Prüfung  soll  der  Kandidat  nachweisen,  daß
er  mit  den  für  den  Beruf  cines  Tierzuchtinspektors  erforderlichen
wissenschaftlichen  Grundlagen  vertraut  ist.  Dieselbe  wird  in  der
Regel  nur  von  solchen  abgelegt,  die  das  landwirtschaftliche  Abgangsoder
  Staatsexamen  bereits  bestanden  haben.  Sie  ist  lediglich  eine
mündliche  und  erstreckt  sich  auf  folgende  Fächer:  Anatomie  und
Physiologie  der  Haussäugetiere,  allgemeine  und  spezielle
Tierzuchtlichre,  IIerdbuchführung,  Körungs-,  Ausstellungs-,
Prämiierungs-,  Genossenschaftswesen,  Gesundheitspflege  und
Tierheilkunde,  volkswirtschaftliche  Aufgaben  der  Tierzucht.*)

*)  In  Bezug  auf  die  Tierleilkunde  sei  hier  noch  darauf  hingewiesen,  daß  in  Gießen
(x.  den  Art.  über  diese  Universität)  eine  für  die  Ausbildung  von  Tienirzten  bestimnite,
nach  Art  der  tierärztlichen  Ilochschulen  (s.  Bd.  IV,  2)  eingerichtete  Fachabteilung  besteht,
  während  die  tierärztlichen  Institute  an  «den  übrigen  Universitäten  nur  den  Zwecken
der  Studierenden  der  Landwirtschaft  dienen.  A,  d.  Red.

Th.  Frhr.  von  der  Goltz.