XVII.  Forstwirtschaft.  ”)

1.  Geschichtliches.  Von  den  Lehr-  und  Wissensgebieten,  welche
den  jetzigen  Inhalt  der  Forstwissenschaft  ausmachen,  reicht  die  wissenschaftliche
  Behandlung  der  Forst-  und  Jagdpolizei  am  weitesten  zurück,
da  deren  Handhabung  cinen  wichtigen  Bestandteil  der  Hoheitsrechte
iJagdregal,  Forstlioheit)  der  Landesherren  bildete.  Schon  im  Jahre  1560
erschien  das  „Jag-  und  Forstrecht‘“  des  rheinpfälzischen  Juristen  No&amp;
Meurer.  Der  Umstand,  daß  der  Vollzug  der  Forst-  und  Jagdpolizei
den  Hofkammern  übertragen  war,  wurde  auch  die  Veranlassung  zur
Einbeziehung  der  gesamten  l.chre  von  der  Forstwirtschaft  in  das
Gebiet  der  Kameralwissenschaften.  Ganz  wesentlich  trug  hierzu  dic
im  18.  Jahrhundert  inner  mehr  hervortretende  Betonung  des  privatwirtschaftlichen
  Gesichtspunktes  in  der  Ausnutzung  der  Domanialwaldungen
  bei.  So  kam  es,  daß  im  18.  Jahrhundert  die  Forstwissenschaft
  nicht  nur  literarisch  von  den  Kamcralisten  in  den  Sattel
gchoben  wurde,  sondern  daß  dieselbe  auch  einen  Zweig  der  kameralistischen
  Vorlesungen  an  den  Universitäten  und  hohen  Kameralschulen
  bildete.  Da  cs  vor  dem  Ausgang  des  18.  Jahrhunderts
Berufsforstleute  mit  akademischer  Qualität  nicht  gab,  lag  auch  dieser
forstliche  Unterricht  an  den  Universitäten  in  den  Händen  von
Kameralisten.  Ein  solcher  bestand  nachweisbar  an  den  Universitäten
in  Jena  (Stisser  1734),  Göttingen  (J.  Beckmann  1770),  Mainz
(Müllenkampf  1785,  Nau),  Marburg  (J.  HM.  Jung  gen.  Stilling
1787—1803),  Heidelberg  /J.  H.  Jung  gen.  Stilling  von  1784—1787
und  wieder  1803-1806),  Gießen  {F.  L.  Walther  1788—1824),  Freiburg
  i.  Br.  (J.  J.  Trunk  1788),  leipzig  (Schreber  1764),  Ingolstadt
(Schrank  1799),  Altdorf  (Mathematiker  J.  L.  Späth  1788—1809).

Den  hauptsächlich  aus  dem  Jägertum  sich  rekrutierenden,  den
äußeren  Dienst  verschenden  Berufsforstleuten  blieben  wegen  ihrer

*),  Im  übrigen  vgl.  inbetreft  des  forstwissenschaftlichen  Unterrichts  die  Artikel  über
die  forstlichen  Hlochschulen  in  Band  IV.  2  A.  d.  R.