304  L.ehrgebiet  und  L.ehrbetrieb.

Jahre  1850  wurde  verfügt,  daß  in  Aschaffenburg  lediglich  der  eigentliche
technische  Unterricht  erteilt  werden  soll,  die  Anwärter  des  höheren
Forstdienstes  aber  noch  einen  sogen.  staatswissenschaftlichen  Kurs  an
der  Universität  zu  absolvieren  haben.  Um  hierfür  gleichsam  einen
forstlichen  Mittelpunkt  zu  schaffen,  wurde  an  der  Universität  München
1859  wieder  eine  ordentliche  Professur  für  Forstpolitik  und  Forstrecht
errichtet  und  auf  dieselbe  der  Forstmeister  Dr.  Karl  Roth  berufen.

Dieser  Zustand  währte  bis  1878.

Die  vorgetragrene  historische  Skizze  bezeugt,  dafs  in  dem  ganzen
Zeitraum  von  1806  bis  1878  mit  Ausnahme  zweier  Jahre  (1848/49)
die  bayerische  Regierung  für  den  höheren  Forstdienst  Universitätsbildung
  gefordert  und  vorübergehend  nur  gewünscht  hat,  und  daß
an  der  Universität  München  bezw.  Landshut  in  der  gleichen  Epoche,
ausgenommen  die  Zeit  von  1848-1859,  forstliche  I.chrstühle  zur
Ausbildung  der  Berufsforstleute  bestanden  haben.

Die  oben  erwähnte  Dreiteilung  der  Dienstgrade  in  der  Staatsforstverwaltung
  hielt  in  Bayern  wie  auch  anderwärts  insofern  nicht
stand,  als  an  den  mittleren  Dienstgrad,  jenen  der  Revierförster,  entsprechend
  der  Zunahme  der  Intensität  des  Betriebes,  iinmer  höhere
Anforderungen  gestellt  werden  mußten.  Daher  wurde  bereits  1858
als  Vorbedingung  für  die  Erreichung  desselben  gleichwic  für  die
höhere  Karriere  das  Gymnasialabsolutorium  verlangt.  Damit  war
tatsächlich  der  bisherige  Unterschied  in  der  Vorbildung  für  den
höheren  und  mittleren  Dienst  aufgehoben.  Denn  der  höhere  Dienstgrad
  bildete  nun  nicht  mehr  die  Domäne  der  dazu  durch  die  höhere
Vorbildung  von  vornherein  Prädestinierten.  Diese  Tatsache  einmal,
dann  der  offenkundige  Niedergang  der  Leistungen  der  seit  1858  als
„Zentralforstlehranstalt“  bezeichneten  Forstschule  in  Aschaffenburg,
ferner  das  berechtigte  Verlangen  der  Forstverwaltungsbeamten,  hinsichtlich
  ihrer  Qualifikation  in  der  öffentlichen  Meinung  nicht  als
minderwertiger  betrachtet  zu  werden  wie  der  auf  der  Universität
gebildete  Jurist,  Philologe,  Mediziner  usw.,  entfachten  in  den  siebziger
Jahren  in  Bayern  cine  elementare  Bewegung  auf  Aufhebung  der
Forstlehranstalt  in  Aschaffenburg  und  Verlegung  des  gesanıten  forstlichen
  Unterrichts  an  die  Universität  München.  Nach  schweren
Kämpfen  ım  Landtag  wie  in  der  Tagesliteratur  kam  ein  Kompromifs
zustande,  demzufolge  unterm  19.  Juli  1678  verfügt  wurde,  daß  der
forstliche  Unterricht  fernerhin  in  zwei  Stufen  erteilt  wird,  zuerst  in  vorbereitender
  Weise  innerhalb  zweier  Jahre  an  der  Forstlehranstalt
Aschaffenburg,  dann  innerhalb  weiterer  zwei  Jahre  an  der  Universität