Philosophische  Fakultät:  Forstwirtschaft.  307

aller  anderen  Staaten,  den  forstlichen  Unterricht  an  der  Universität
zu  pflegen,  scheiterten  und  scheitern  mußten.  Ungebildete  oder  nur
halbvorgebildete  junge  Leute  finden  an  einer  Universität  keine  IHeimstätte.


Die  Verfassung  des  forstlichen  Unterrichts  ist  seit  1831  im
wesentlichen  dieselbe  geblieben.  Für  die  forstlichen  Fächer  waren
immer  zwei  Lchrkräfte  bestellt,  bis  1888  cin  ordentlicher  Professor
und  ein  außerordentlicher  bezw.  ein  „zweiter“  Lehrer.  Seit  diesem
Jahre  wurde  diese  außerordentliche  Professur  in  eine  ordentliche
umgewandelt.  Als  ordentliche  Professoren  wirkten  Joh.  Chr.  Hundeshagen
  1831  (bezw.  1824  -  1834,  Carl  Gustav  Heyer  18335  —1856,
Gustav  Heyer  1857--1868,  R.  X.  Heß  seit  1868,  Karl  Wimmenauer
seit  1888;  als  autserordentliche  Professoren  bezw.  zweite  Lehrer
J.  Klauprecht  1832-1834,  X.  von  Klipstein  1831-1836,  H.  Zimmer
1938—  1854,  Gustav  Heyer  1854-1857,  Eduard  Heyer  1857  1873,
Tuisko  Lorey  1873-1878,  HH.  Stötzer  1879--1880,  X.  Schwappach
1881---1886,  Th.  Nördlinger  1886—  1887.

Die  beiden  forstlichen  I.chrer  gehören  zur  philosophischen
Fakultät  der  Universität.  Die  als  Unterrichtsmittel  dienenden  Sammlungen
  und  der  Forstgarten  bilden  den  Inbegriff  des  Forstinstitutes.
Für  die  Grund-  und  Hilfswissenschaften  bestehen  keine  besonderen,
auf  die  Bedürfnisse  des  Forstmannes  zugeschnittene  Professuren.  Mit
dem  Forstinstitut  ist  seit  1882  cine  forstliche  Versuchsanstalt  verbunden.


Die  forstlichen  Disziplinen  werden  je  alle  zwei  Jahre  vorgetragen.

2.  Der  Lehrbetrieb  an  der  Universität  München.  Die
gerenwärtige  Unterrichtsverfassung  an  den  Universitäten  Tübingen
und  Gießen  wurde  in  der  vorausgehenden  historischen  Skizze
dargelegt.

Die  vollkommenste  Organisation  des  forstlichen  Universitätsunterrichtes
  ist  an  der  Universität  München  durchgeführt.  An  der
staatswirtschaftlichen  Fakultät  bestehen  zur  Zeit  fünf  ordentliche  und
eine  außerordentliche  Professur  für  die  speziellen  forstlichen  und  die
forstlich-naturwissenschaftlichen  Fächer.  Die  einzelnen  Lehrgegenstände
  sind  auf  die  Professuren  wie  folgt  verteilt:

1.  Ordentliche  Professur  für  forstliche  Produktionsiehre  —-Waldbau,

  Fortbenutzung,  Forstschutz  (Dr.  Ilceinrich  Mayr
seit  1893).

20*