Die  Königlich  Preußische  Friedrich-Wilhelms-Universität  zu  Berlin.  317

und  einige  andere  in  Berlin  weilende  und  auf  die  Eröfnung  der
Universität  wartende  Gelehrte  Gehälter,  Gehaltserhöhungen  und
Wartegelder  erbeten.  Für  die  drei  genannten  Professoren  sowie  für
den  Juristen  Schmalz  erwirkte  Humboldt  beim  Minister  die  Erlaubnis,
schon  im  Winter  18009,  che  die  offizielle  Eröffnung  der  Universität
erfolgt  war,  im  Heinrichschen  Palais  Vorlesungen  zu  halten.  Es  galt
nun,  das  Lehrpersonal  zu  vervollständigen.  Humboldt  befürwortete
beim  König  die  Ernennung  der  einzelnen  Professoren  unter  genauer
Angabe  ihrer  Verdienste  und  L.eistungen,  eventuell  auch  ihrer
Charaktereigenschaften,  und  entwarf  die  Berufungssschreiben  meist  mit
eigener  Hand.  So  wurden  unter  anderen  Reil,  von  Savigny,
Klaproth,  Rudolphi  auf  Humboldts  Vorschlag  zu  Professoren  der
Berliner  Universität  ernannt.

Am  14.  Juni  1810  erfolgte  die  Entlassung  Humboldts  aus  seiner
bisherigen  Stellung,  nachdem  er  am  29.  April  den  Abschied  erbeten
hatte,  wohl  aus  dem  Grunde,  weil  er  mit  der  allgemeinen  Politik  des
Ministeriums  nicht  einverstanden  war.

Seine  letzte  Tat  für  die  Universität  war,  dafs  er  auf  Grund  einer  von
30.  Mai  datierten  Kabinettsorder  eine  Kommission  „zur  Einrichtung
der  Universität“  einsetzte.  Dieser  Kommission  fiel  nun  nach  HHumboldts
  Rücktritt  die  Aufgabe  zu,  weitere  Berufungen  vorzunehmen
und  die  Statuten  der  Universität  auszuarbeiten.  Unter  den  neuangeworbenen
  Professoren  mögen  hier  der  Chirurg  C.  F.  v.  Graefe,
der  Agronom  A.  Thaer,  der  Philologe  A.  Boeckh  Erwähnung
finden.  Was  sodann  die  eigentlichen  Organisationsfragen  anlangt,  so
führten  die  Arbeiten  der  Kommission  über  diesen  Gegenstand,  an
denen  namentlich  Schleiermacher  einen  besonders  regen  Anteil  nahm,
dazu,  dats  man  dahin  einig  wurde,  die  für  die  deutschen  Universitäten
charakteristische  l.chr-  und  L.ernverfassung  in  ihren  wesentlichen
Hauptzügen  beizubehalten.  Fine  nicht  unwichtige  Abweichung  von
dem  Bestehenden,  die  die  Kommission  für  geboten  hielt,  betraf  die
Frage  der  Erteilung  akademischer  Würden.  Man  verlangte  größere
Strenge  in  dieser  Beziehung  und  schlug  für  die  philosophische  Fakultät
eine  doppelte,  für  die  theologische  und  juristische  Fakultät  eine
dreifache  Stufe  vor.  Nur  bei  der  medizinischen  Fakultät  sollte  es
wegen  der  praktischen  Bedeutung  ihres  Doktortitels  beim  alten  bleiben.
Diese  Reformvorschläge  wurden  jedoch  bei  der  endgültigen  Regelung
der  Promotionsfrage  nicht  akzeptiert  und  die  akademischen  Grade
sind  bei  der  Berliner  Universität  dieselben  wie  bei  anderen  preußischen
Universitäten.  Ferner  erschien  in  der  Frage  der  akademischen