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318  Die  einzelnen  Universitäten.

Gerichtsbarkeit  eine  Anlehnung  an  die  Bestimmungen,  die  darüber  in
anderen  Universitäten  in  Geltung  waren,  nicht  angezeigt  und  die  Fragre
wurde  in  einem  den  Anforderungen  der  Neuzeit  mehr  entsprechenden
Sinne  geregelt.

Auf  Grund  der  gefaßten  Kommissionsbeschlüsse  überreichte  die
Sektion  für  den  Kultus  und  öffentlichen  Unterricht  am  22.  September
dem  König  den  Schlußbericht..  Am  28  September  erfolgte  die
Kabincettsorder,  die  den  Bericht  genehmigte  und  Schmalz  zum  Rektor,
Schleiermacher,  Biener,  Hufeland  und  Fichte  zu  Dekanen  ernannte.
Am  6.  Oktober  wurden  die  ersten  Immatrikulätionen  vorgenommen,
anı  10.  konstituierte  sich  der  Senat  und  in  der  Zeit  vom  15.  Oktober
bis  zum  15.  November  wurden  die  Vorlesungen  eröffnet.

Das  I.chrpersonal  zählte  im  ganzen  58  Dozenten,  darunter
24  Ordinarien,  9  Extraordinarien,  14  Privatdozenten,  6  Mitglieder  der
Akademie  der  Wissenschaften  und  5  I.cktoren  neuer  Sprachen.  Von
den  Ordinarien  kamen  auf  die  theologische  und  juristische  Fakultät
je  3,  auf  die  medizinische  6  und  auf  die  philosophische  12.  Die  Zahl
der  immatrikulierten  Studierenden  betrug  im  ersten  Semester  der
Wirksamkeit  der  Universität  250.

Die  Statuten  der  Berliner  Universität  sind  erst  im  Jul  1816  vom
König  genehmigt  worden.  Ihnen  schlossen  sich  im  Jahre  1838  die
besonderen  Statuten  der  vier  Fakultäten  an.  Mit  einigen  später
hinzugrekommenen  Änderungen  von  meist  unwesentlicher  Bedeutung
bestechen  diese  Statuten  noch  heute.  *)

Der  Grundsatz  „der  Erhaltung  und  Gewinnung  der  ersten
Männer  jedes  Fachs“,  den  der  König  in  der  Kabinctsorder  vom
16.  August  1809  aufstellte,  ist  für  die  Besetzung  der  Lehrstühle  der
Berliner  Universität  stets  aufrecht  erhalten  worden.  Es  gelang  trotz
der  beschränkten  Mittel  des  geschwächten  und  verarmten  Staates,
schon  bei  der  Eröffnung  der  Universität  einen  höchst  anschnlichen
Stab  hervorragender  l.chrkräfte  zusammenzubringen,  von  denen
mehrere  schon  oben  erwähnt  worden  sind.  Von  den  ersten  Mitgliedern
  der  theologischen  Fakultät,  die  hauptsächlich  unter  dem  Ein-Alusse
  Schleiermachers  (7  1834)  zusammengesetzt  war,  scien  noch

*)  Eine  systematische  Zusammenstellung  der  für  die  Berliner  Universität  gelienden
Bestimmungen  bieten  Dr.  Daude  in  seinem  Werk:  Die  Königliche  Friedrich-Wilhehns-Universität
  zu  Berlin.  Berlin  1887.