3,32  Die  einzelnen  Universitäten.

deutscher  und  ein  einheimischer,  teilen  unter  sich  den  täglichen
Unterricht  und  suchen  in  gemeinsamer  Arbeit  ein  bestimmtes  Ziel  zu
erreichen.  Das  Ziel  muß  mit  großer  Vorsicht  gesteckt  werden;  alles
was  innerhalb  desselben  liegt,  wird  durch  langsamen  Fortschritt  und
durch  beständige  Repetitionen  zu  erreichen  gesucht,  und  ein  sicheres
Weniger  einem  minder  sicheren  Mehr  vorgezogen.  Besonders  in
der  richtigen  Umgrenzung  der  Einübung  des  mündlichen  und  schriftlichen
  Ausdrucks  muß  sich  die  Meisterschaft  des  Dozenten  offenbaren.
Selbst  bei  einer  viel  längeren  Dauer  des  Unterrichts  bleibt  dennoch
vieles  übrig,  was  erst  die  lokale  Praxis  lehren  kann.  Das  erste  und
wichtigste  Erfordernis  ist  daher,  eine  solche  sichere  Grundlage  der
Sprachkenntnis  zu  vermitteln,  auf  der  in  loco  mit  Erfolg,  d.  h.  möglichst
  schnell  und  sicher  weiter  gebaut  werden  kann.  Im  übrigen
wäre  es  aber  ganz  unmöglich,  für  jede  einzelne  der  im  Seminar  vertretenen
  Sprachen  einen  besonderen  l.cehrplan  aufzustellen,  vielmehr
muß  jede  einzelne  Klasse  schen,  wie  sie  der  besonderen  Schwierigkeit
ihrer  Aufgabe,  z.  B.  der  Erlernung  der  japanischen,  chinesischen  oder
arabischen  Schrift  Herr  wird.  Ohne  viel  Schreiben,  viel  Sprechen
und  noch  mıchr  Hören  wird  kaum  jemand  das  dem  Seminar  gesteckte
l.ernzicl  zu  erreichen  imstande  sein.

Als  Hilfsmittel  für  den  Unterricht  kommen  zunächst  die  aus  den
Kreisen  des  Seminars  hervorgegangenen  18  Bände  der  „Lehrbücher
des  Seminars  für  orientalische  Sprachen“,  deren  Serie  gegenwärtig
noch  fortgesetzt  wird,  in  Betracht,  daneben  aber  cine  zahlreiche
Literatur  in  verschiedenen  Sprachen,  vielfach  auch  gerade  solche
Bücher,  die  in  den  betreffenden  Sprachgrebieten  selbst,  wie  in  Japan,
der  Türkei,  Persien,  gedruckt  sind  und  dort  für  Unterrichtszwecke
verwendet  werden.  Größer  als  die  Schwierigkeit  der  Frlernung  der
Sprache  ist  in  mehreren  Fällen  diejenige  der  Erlernung  der  Schrift.
Die  landesübliche  Handschrift  wird  vom  Beginn  des  Unterrichts  an
berücksichtigt,  und  für  weitere  Übung  steht  eine  große  Sammlung  von
Originalurkunden  aller  Art  aus  den  verschiedensten  Ländern  und
Sprachgebieten  in  der  Bibliothek  des  Seminars  zur  Verfügung.

Die  Seminarbesucher  sind  nicht  verpflichtet,  sich  einer  Prüfung
zu  unterziehen,  aber  derjenige  junge  Jurist,  der  die  Qualifikation  für
den  Dolmetscherdienst  erlangen  will,  muß  außer  der  ersten  juristischen
Staatsprüfung  auch  die  Diplomprüfung  in  der  Sprache  seiner  Klasse
bestehen.  Diese  Prüfungen  werden  in  der  Regel  gegen  Ende  des
Schuljahres  im  Juni  und  Juli  abgehalten.  Sie  sind  eingesetzt  durch
eine  Ministerial-Verfügung  vom  22.  Juni  1889.  Für  jede  Sprache