Königl.  Preußische  Rheinische  Friedrich-Wilhelms-Universität  zu  Bonn.  337

Nachdem  unterm  Beistande  des  Höchsten  Friede  und  rechtliche
Ordnung  in  Europa  hergestellt  ist,  habe  Ich  jene  für  die  Grundlage
aller  wahren  Kraft  des  Staats  und  für  die  gesamte  Wohlfahrt  Meiner
Untertanen  höchst  wichtige  Angelegenheit  wieder  aufrenommen  und
ernstlich  beschlossen,  das  ganze  Öffentliche  Unterrichts-  und  Bildungswesen
  in  meinen  landen  zu  einem  möglichst  vollkommenen,  der
Hoheit  des  Gegenstandes  entsprechenden  Ziele  zu  bringen.  In  Verfolgung
  dieses  Zwecks  habe  Ich...  .  die  Ilauptgrundzüge  eines
desfallsigen,  das  ganze  umfassenden  Planes  genehmigt  und  demnach
auf  die  höheren  Bildungsanstälten  und  zwar  ganz  vorzüglich  in  den
wiedergewonnenen  und  neu  erworbenen  westlichen  Provinzen  des
Staates  meine  „\ufmerksanikeit  gerichtet  und  nach  reiflicher  IErwägung
  aller  zu  nehmender  Rücksichten  beschlossen,  jetzt  eine  neue
Universität,  und  zwar  in  Bonn,  als  dem  angemessensten  Orte,  zu  begründen.“
  Der  Erlaß  äußert  sich  dann  weiter  über  die  Aufgabe  und
die  Ausstattung  der  neuen  Hlochschule  und  schließt  mit  der  Erklärung
  des  Königs,  daß  er  gesonnen  sei,  „das  Wohl  und  Gedeihen
des  Preußischen  Staats  hauptsächlich  auf  die  sorgfältig  geleitete  Entwicklung
  all  seiner  geistigen  Kräfte  auch  fernerhin  zu  gründen.“

In  der  Stiftungsurkunde  wird  der  paritätische  Charakter  der
Universität  dadurch  gekennzeichnet,  dat  sie  eine  evangelisch-  und
eine  katholisch-theologische  Fakultät  erhält,  die  beide  im  Range  gleich
sein,  in  allen  Verhältnissen  aber,  wo  es  auf  den  Vortritt  ankommt,
Jahr  um  Jahr  abwechseln  sollen.  Ferner  wird  bestimmt,  daß  in  der
philosophischen  Fakultät  immer  cin  ordentlicher  Professor  der  Philosophie
  von  katholischer  Konfession  neben  einem  solchen  von  evangelischer
  Konfession  anzustellen  sei,  außerdem  aber  in  keiner  Fakultät,
die  beiden  theologischen  ausgenommen,  auf  die  Konfession  der  anzustellenden
  IL.chrer  Rücksicht  genommen  werden  solle.  Erst  unter
Friedrich  Wilhelm  IV.  wurde  für  die  Geschichte  eine  ähnliche  doppelte
Besetzung  wie  für  die  Philosophie  cingeführt.

Für  das  Winterhalbjahr  1818/19  kündigten  nur  ?  Professoren  in
der  evangelisch-theologischen,  2  Professoren  und  1  Dozent  in  der
medizinischen  und  15  Professoren  in  der  philosophischen  Fakultät
Vorlesungen  an.  Die  katholisch-theologische  und  die  juristische
Fakultät  traten  erst  in  dem  folgenden  Semester  in  Wirksamkeit.

Unter  den  zuerst  berufenen  Lehrern  der  neuen  Hochschule  befanden
  sich  schon  nicht  wenige,  die  einen  angesehenen  Namen  bereits
besaßen  oder  später  erworben  haben.  So  unter  den  evangelischen
Theologen  Lücke,  Sack,  Gieseler,  unter  den  katholischen  namentlich

Das  Unterri  h  im  D  h  Reich.  I,  2