Die  Königliche  Universität  Münster  i.  W.  +}

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Wechsel  der  Regierungen  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  gehemmt.
Als  1802  das  Münsterland  an  die  Krone  Preußen  kam,  wollte  der
Freiherr  von  Stein  hier  eine  Universität  im  großen  Stil  für  die  Westprovinzen
  des  Königreichs  errichten.  Auch  Steins  Nachfolger  im
Amte  als  Oberpräsident,  Freiherr  von  Vincke,  setzte  diese  Bestrebungen
  fort.  In  der  Zeit  der  Franzosenherrschaft,  als  von  1806  bis
1813  das  Münsterland  einen  Teil  des  Großsherzogtums  Berg  bildete,
sowie  in  den  ersten  Jahren  nach  Wiedervereinigung  mit  Preußen  seit
1813  waren  die  Aussichten  der  Universität  Münster  durchaus  günstig.
Als  später  die  preußische  Regierung  beabsichtigte,  in  den  neugewonnenen
  Gebietsteilen  Rheinlands  und  Westfalens  eine  T.andesuniversität
  zu  gründen  und  neben  Münster  Köln  und  Bonn  in  Frage
kamen,  schien  eine  Zeitlang  die  Wahl  auf  Münster  fallen  zu  sollen.
Allein  in  den  Jahren  1815—17  wandte  sich  das  Geschick.  Immer
mehr  trat  Bonn  in  den  Vordergrund  und  Münster  wurde  preisgegeben.
Im  Jahre  1818  wurde  die  Rheinische  Friedrich  -  Wilhelms-Universität
Bonn  errichtet,  dagegen  die  juristische  und  medizinische  Fakultät  der
münsterländischen  Hochschule  aufgehoben.  Fs  blieb  nur  die  katholischtheologische
  und  die  philosophische  Fakultät  unter  dem  Namen  „akademische
  I.chranstalt“  erhalten.  Der  Zweck  war  vornehmlich  die
Ausbildung  junger  katholischer  Theologen.  In  zweiter  Linie  sollte
die  Lehranstalt  der  Vorbildung  künftiger  Gymmnastallehrer  dienen,  doch
mußten  sie  unter  allen  Umständen  zwei  Jahre  des  vorgeschriebenen
Trienniums  auf  einer  vollständigen  Universität  zubringen.  Dagegen
wurde  der  philosophischen  Fakultät  das  Recht,  Doktoren  zu  promovieren
  erst  durch  Kab.-O.  vom  23.  Juli  1844  verlichen.  Die  Besetzung
der  Lehrstühle  beschränkte  sich  auf  eime  geringe  Zahl;  6  in  der
katholisch-theologischen  und  5  in  der  philosophischen  Fakultät.  Seit
1843  führte  die  Anstalt  den  Titel  „Theologische  und  philosophische
Akademie“.  1858  wurde  die  oben  erwähnte  Beschränkung  für  den
Studiengang  künftiger  Gyinnasiallehrer  aufsehoben,  sodaß  diese  in
der  philosophischen  Fakultät  ihre  gesamte  Ausbildung  erwerben  konnten.
Damit  war  diese  den  Schwesterfakultäten  der  andern  deutschen  Universitäten
  gleichgestellt.

Dagegen  erschien  die  Zahl  der  ordentlichen  T.chrstellen,  insbesondere
  in  der  philosophischen  Fakultät,  als  unzureichend  für  die  der
Hochschule  gestellten  Aufgaben*).  Zu  den  5  Ordinariaten,  von  denen

*,  Die  Akademie  Münster  und  ihr  katholischer  Charakter?  Preuß.  Tahrb.  Bd.  77,
28.  1-16.