XIV.  Die  Königlich  Sächsische  Universität  Leipzig.

1.  Gründung  und  erste  Entwicklung.

Es  war  anı  9.  September  1409,  als  Papst  Alexander  V.  in  Pisa
seine  Genehmigung  dazu  gab,  daß  Friedrich  und  Wilhelm,  die  Landerafen
  von  Thüringen  und  Markgrafen  von  Meißen  in  Leipzig  ein

Generalstudium  errichten  durften.  Kaum  2  Monate  später  —  am
2.  Dezember  —  ist  dann  das  Statut  datiert,  durch  welches  die  hohen

Stifter  ihre  Universität  mit  Privilegien  ausstatteten  und  ihre  Kinrichtungen
  anordneten.

An  dem  Tage,  an  dem  das  Statut  verkündet  wurde,  wählten
die  von  den  Fürsten  bereits  ernannten  Professoren,  46  an  der  Zahl,
den  ersten  Rektor,  Johannes  von  Münsterberg,  der  nach  einer  freilich
nicht  recht  verbürgten  Annahme  mit  der  Immatrikulation  von  22
Studenten  seine  Tätigkeit  begonnen  haben  soll.  Groß  war  jedenfalls
der  Zustrom  von  allen  Seiten,  denn  in  dem  ganzen  Wintersemester
1409/10  hat  der  genannte  Rektor  369  Studenten  als  akademische
Bürger  verpflichtet.

Für  l.ehrzwecke,  Disputationen,  Lektionen  und  andere  Schulakte
wurden  2  Kollegien  gegründet,  die  man  Fürstenkollegien  nannte  (que
nominabantur  collegia  principum).  Die  zu  ihrer  Aufnahme  ausersehenen
Häuser  blieben  von  allen  Lasten,  Abgaben,  Steuern  und  ähnlichen  Beschwerungen
  befreit.  Am  großen  Kolleg  waren  12  Magistri,  aus  Jeder
Nation  3,  tätig,  jeder  mit  30  Fl.  Jahresgehalt,  darunter  einer,  der
Vertreter  der  Gottesgelehrsamkeit,  mit  cinem  Zuschuß  von  weiteren
30  Fl.  Am  kleinen  Kolleg  wirkten  8  Magistri,  aus  jeder  Nation  ,
mit  jährlichen  Einkünften  von  12  Fl.  Daß  in  diesen  Gebäuden  alle
Professoren  und  Studenten  Unterkunft  finden  sollten,  war  kaum  von
Anfang  an  beabsichtigt,  obwohl  die  geräumigen  Gartenflächen,  die  zu
den  Häusern  gehörten,  zu  Neubauten  die  Möglichkeit  boten.  Daher